Fragen und Antworten zum Datenschutz

DFV-Mitgliederdatnbank_kleinDFV wirbt bei seinen Mitgliedern um Verständnis für die neuen Prozesse der Mitgliederverwaltung

Köln – Mit dem neuen Jahr hat der DFV eine neue, zentrale Online-Mitgliederdatenbank eingeführt, in deren Zusammenhang auch ein Datensicherheitskonzept gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umgesetzt wurde. Nach dem nun erfolgten Versand der Bestandserhebungs-Bögen an alle Mitgliedsvereine haben sich einige Fragen ergeben, die nun zusammen mit Antworten an mehreren Stellen nachzulesen sind (Links s.u.).

Sicherheitskonzept gemäß Bundesdatenschutzgesetz

Vorausgeschickt: Der DFV handelt nicht aus Schikane, wenn er alle gemeldeten Vereinsmitgliedern darum ersucht, eine Datenschutzerklärung (DSE) auszufüllen. Es geht dem Verband um eine rechtliche Absicherung bei der Nutzung der Mitgliedsdaten, vor allem um die öffentliche Nennung der Teilnehmer an DFV-Turnieren.

Das BDSG geht davon aus, dass Teilnehmer an einem öffentlichen Turnier (in diesem Fall die vom DFV veranstalteten Turniere) automatisch damit einverstanden ist, namentlich in den Start- und Ergebnislisten aufzutauchen. Sogar Bilder der Teilnehmer können (ohne ausdrückliche Zustimmung) veröffentlicht werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausübung des Sports stehen.

Warum dennoch die Datenschutzerklärung?

Über die stillschweigende Vermutung hinaus möchte der DFV mit den unterschriebenen DSE sicherstellen, dass es keine nachträglichen Einwände gegen die Erwähnung und bildliche Darstellung von Teilnehmern an DFV-Turnieren gibt. Der noch wichtigere und damit entscheidende Grund für deren Einführung ist jedoch die Erlaubnis der Weitergabe relevanter Daten aus der zentralen Mitgliederverwaltung an die Turnierverwaltungen von FFindr für Ultimate und von GTO für Disc Golf.

Des Weiteren darf der Verband damit die Kontaktdaten für eine Kontaktaufnahme erfassen (etwa für Newsletter, für die direkte Kontaktaufnahme oder zum Zweck eines Rabatt-Angebots, falls das Mitglied diese Option auf der DSE angekreuzt hat). Last not least geht es auch um die Information der Mitglieder, was mit welchen Daten geschieht.

Was, wenn ein Mitglied sich weigert, die DSE zu unterschreiben?

Die Verantwortung, dass die gemeldeten Spielerinnen und Spieler alle die DSE unterschrieben haben, gibt der DFV an die Vereine weiter, die einzig in der Lage sind, ihre Mitglieder alle direkt zu erreichen. Wer die Datenschutzerklärung aber nicht unterschreibt, ist auf DFV-Turnieren nicht spielberechtigt.

Der DFV legt dann lediglich (in Übereinstimmung mit dem BDSG) einen Stammdatensatz an, mit der DFV-Nummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Verein des Mitglieds. Diese Informationen benötigt der DFV für die Mitgliederverwaltung. Diese Daten werden aber nicht an die Turnier­verwaltungen weitergegeben oder veröffentlicht. Daher ist die Teilnahme an DFV-Turnieren dann nicht möglich.

Auch bei passiven Mitgliedern benötigt der DFV nur die Stammdaten, das Ausfüllen und Absenden der Datenschutzerklärung ist nicht erforderlich. Der Status aktiv/passiv kann nur vom Verein geändert werden. Alle anderen personenbezogenen Daten kann und soll jedes Mitglied in seinem Profil in der DFV-Mitgliederdatenbank aktualisieren, übrigens auch die Angabe über die ausgeübten Disc-Sportarten, was sich direkt auf die Abteilungsbudgets auswirkt. Das Einloggen erfolgt ab Ende Januar über die DFV-Mitgliedsnummer über die Seite http://www.discgolf.de/verband/dfv-mitgliederverwaltung/.

Alle Fragen und Antworten zur neuen Mitgliederverwaltung auf der Verbandsseite „Mitglied werden“ unter http://bit.ly/ynRWdO  oder einzeln im Verbandsforum unter http://bit.ly/y9d0hn. Wer Fragen hat, kann diese gerne in diesem Forum einstellen. Die Prozessbeschreibung im News-Beitrag „Neues Anmeldeverfahren über zentrale Datenbank“ vom 03.01.2012 unter www.frisbeesportverband.de/news/890.

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