Medizinische Ausnahmegenehmigungen

nada_logo_2014Vierter Teil der Aufklärungsserie über Doping – von Katharina Hafer

Salbutamol ist ein Stoff, der in Asthmaspray zu finden ist. Gleichzeitig steht er aber auch auf der Dopingliste. Über 800µg innerhalb von 12 Stunden sind verboten. Dürfen Asthmatiker, die regelmäßig diese Substanz inhalieren müssen, dann überhaupt Leistungssportler werden, oder bei offiziellen Wettkämpfen mit Kontrollen teilnehmen?

Nicht nur Salbutamol, auch viele andere Stoffe von der verbotenen Liste werden von Ärzten für Therapien und zur Heilung verschiedener Krankheiten und Symptomen eingesetzt. Für Sportlerinnen und Sportler, die mit einem dieser verbotenen Medikamente oder einer solchen Methode behandelt werden, gibt es die Medizinische Ausnahmegenehmigung, kurz TUE (Therapeutic Use Exemption). Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt wird das TUE-Formular ausgefüllt. Dabei muss die Diagnose genannt werden, ob es erlaubte Alternativen gibt, und warum diese nicht in Anspruch genommen werden. Zusätzlich muss die genaue Dosierung der Medikamente angegeben werden.

Der Antrag wird nun direkt an die NADA gesendet per Fax (0228-81292239) oder per Post an die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland ( NADA), Heussallee 38, D- 53113 Bonn. Von einem Komitee für Medizinische Ausnahmegenehmigungen wird es dann überprüft. Das Komitee meldet sich nach ca. drei Wochen bei der Athletin oder dem Athleten, um entweder die Anfrage zu genehmigen, weitere Dokumente zu fordern, oder den Antrag abzulehnen.

TUE-Genehmigungs-AblaufIn dem Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen werden die Kriterien für die Bewilligung der TUEs und Regelungen für Notfälle, Pflichten von Dachverbänden und einige andere Aspekte aufgeführt.

Wichtig bei Notfällen ist, dass Doping und alles was damit zu tun hat, für den Moment der Behandlung in den Hintergrund rückt. Die Gesundheit der Sportlerin und des Sportlers steht immer im Vordergrund! Vor allem bei Operationen und anderen risikoreichen Therapien ist es wichtiger einen auf dem jeweiligen Gebiet erfahrenen Arzt zu wählen, als einen, der sich mit Doping auskennt.

Die Richtlinien für Notfälle, akuten Behandlungen oder andere außergewöhnliche Umstände sagen aus, dass rückwirkende TUEs beantragt werden. Leistungssportlerinnen und -sportler müssen diese innerhalb der nächsten sieben Tage, spätestens aber vor dem nächsten Wettkampf mit Dopingkontrollen bei dem zuständigen Anti-Doping Beauftragten einreichen. Wenn der Notfall während des Wettkampfs auftritt, muss der Antrag nach dem Wettkampf abgeschickt werden. Bei einer Operation oder einer Einweisung ins Krankenhaus, muss die Bescheinigung nach der Entlassung eingereicht werden.

Hier der Link zur TUE-Checkliste 2017, sowie der Link zur NADA-Hauptseite TUE.

Die weiteren Teile der DFV-Aufklärungsserie: 1. Das Bewusstsein gegen Doping schärfen 2. Anti-Doping-Tests beim DFV ab 2017 3. Aufklärung über Doping.

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