Neue Stimmrechte für Mitglieder und Abteilungen

Frisbee-QuadratAuf seiner Jahreshauptversammlung 2016 hat der DFV zahlreiche Satzungsänderungen beschlossen

Auf der sehr produktiven Jahreshauptversammlung 2016 des DFV am Bundesleistungsstützpunkt an der TU Darmstadt haben die Delegierten auch eine ganze Reihe von Satzungsänderungen verabschiedet. Die Absicht dahinter war einerseits die Satzung an unklaren Stellen zu präzisieren, andererseits gewisse Versäumnisse nachzuholen. Die wichtigste Neuerung ist diejenige, dass nun auch die Sportabteilungen in den Organen des Verbandes verankert sind.

In der Einleitung zu § 7 wird nun neu der Buchstabe klein d) „Die Sportabteilungen“ mit aufgeführt, die im Unterpunkt § 7.5 mit vier Absätzen charakterisiert werden. Derzeit bestehen dir drei Sportabteilungen Ultimate, Discgolf und Freestyle. sowie numerischer Verweis auf entsprechende Unterpunkte. Der Gesamtvorstand kann Sportabteilungen vorläufig einrichten. Aber nur über die darauf folgende De­legiertenversammlung können sie eingerichtet werden. Verweigert diese ihre Zustimmung, muss die Sportabteilung aufgelöst werden. Die Sportabteilungen geben sich eine Geschäftsordnung und regeln durch Ord­nun­gen den Spielbetrieb. Entsprechend wurde auch im Unterpunkt § 1.10 (bisher § 1.9) präzisiert: Die Benennung von Nationalspielern erfolgt „auf Vorschlag der Sportabteilungen“ durch den DFV.

Im Zusammenhang damit wurde auch die Stimmrechtsverteilung vom bisherigen Quadratwurzelverfahren auf das so genannte Hare-Niemeyer-Verfahren umgestellt. Danach erhalten die Mitglieder (Landesverbände und Sportvereine in Bundesländern noch ohne Landesverband) insgesamt 36 Delegierte, die Sportabteilungen insgesamt 12. Wenn nach dem festgelegten Berechnungsverfahren eine Mitgliedsorganisation oder eine Abteilung zu klein ist, um Delegierte stellen zu können, erhält sie jeweils ein Zusatzmandat. Vorteil neben der besseren Planbarkeit der Sitzung ist, dass jede und jeder Delegierte genau eine Stimme hat und nicht wie bisher bis zu fünf Stimmen auf sich vereinigen kann.

paragrafenIn Paragraf 1 wurde der Anti-Doping-Code gemäß den Vorgaben der NADA angepasst. In Paragraf 4 wurde neu bestimmt, dass die Benennung von Ehrenmitgliedern durch den Vorstand erfolgen soll. Der geschäftsführende Vorstand kann neben dem Präsidenten künftig auf bis zu vier und nicht mehr nur drei Vizepräsidenten bestehen, zudem muss er mindestens einmal im Quartal zusammenkommen, möglichst zweimal pro Jahr gemeinsam an einem Ort. Die Bestimmungen zum erweiterten Vorstand wurden ebenfalls geändert, der nun nicht mehr auf bis zu sechs Personen beschränkt bleiben muss.

In Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Landesverbänden wurde die Frist zur Entrichtung des Jahresbeitrags von bisher 31. März verlängert auf den 30. April. Aus demselben Grund wurde auch die Frist zur Durchführung der Jahreshauptversammlung (bisher 31. März) verlängert bis zum 30. April. Zur Einberufung einer außerordentlichen Delegiertenversammlung ist die Bedingung neu formuliert: Es ist dazu nun nicht mehr ein Viertel aller Delegierten nötig, sondern mindestens vier Landesverbände oder eine Abteilung.

Delegiertenversammlungen wurden neu als grundsätzlich öffentlich bestimmt, wobei die Öffentlichkeit auf Antrag ei­nes Delegierten per Mehrheitsbeschluss der Versammlung ausgeschlossen werden kann. Im Weiteren wurden die Paragrafen § 7.1.2 – § 7.1 Anträge, Antragsordnung, Tagesordnung und Durchführung in einem Paragrafen zusammengefasst, der neu heißt § 7.1.2 Tagesordnung, Anträge und Durchführung.

Abschließend wurden drei Bestimmungen zu Protokollen im § 8, Niederschriften, geändert. So müssen Protokolle künftig nicht mehr online gestellt, stattdessen aber an alle Mitglieder und die anwesenden Delegierten gesandt werden. Einwände gegen Protokolle sind künftig bis zur Folgesitzung anstatt wie bisher nur vier Wochen nach Veröffentlichung möglich. Und Audioaufzeichnungen einer Versammlung sind, sofern vorhanden, ein Jahr lang aufzubewahren.

Die allermeisten Änderungen wurden einstimmig beschlossen. Daneben wurde zahlreichen redaktionellen Änderungen und Präzisierungen zugestimmt. Alle Änderungen werden nun unverzüglich für das Amtsgericht aufbereitet, damit die Satzung in ihrer neuen Fassung vom 10. April 2016 so bald als möglich beglaubigt ist.

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