Mitglied werden

Fragen und Antworten 

 

  1.  Wer ist beitrittsberechtigt?

  2.  Wie meldet sich ein Verein oder eine Abteilung an?

  3. Wie erlange ich mit meiner Gruppe Vereinsstatus?

  4. Warum eine zentrale Online-Mitgliederdatenbank?

  5. Wie sind Mitglieder anzumelden?

  6. Wann sind die Mitglieder anzumelden?

  7. Wie erfolgt die Zahlung der Mitgliedsgebühren?

  8. Was hat das einzelne Mitglied zu tun?

  9. Warum ist die Datenschutzerklärung überhaupt nötig?

  10. Was passiert, wenn ich die Datenschutzerklärung nicht unterschreibe (außer bei passiven Mitgliedern)?

  11. Wozu benötige ich meine DFV-Mitgliedsnummer?

  12. Was mache ich im Falle einer Doppelmitgliedschaft?

1. Beitrittsberechtigt sind eigenständige Vereine oder Abteilungen bestehender Vereine. Die Mitgliedsgebühren beim DFV betragen derzeit für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahren 6 Euro pro Jahr (Stichtag ist der 1.1. des jeweiligen Jahres), für Erwachsene ab 20 Jahren 12,00 Euro pro Vereinsmitglied und Jahr, für passive Mitglieder liegt die Gebühr bei einem Euro im Jahr (vgl. Gebührenordnung).

2. Zunächst muss die Anmeldung des Vereins oder die Anmeldung für Abteilungen von Sportvereinen über das dafür vorgesehene Anmeldeformular erfolgen (s. Links).
Dazu sind Fotokopien des aktuellen Vereinsregisterauszugs sowie der Gemeinnützigkeitsbestätigung (Bescheinigung des Finanzamtes) beizufügen. In dem Formular werden die Kontaktdaten des Ansprechpartners und die Zahl der aktiven Mitglieder zum Zeitpunkt der Anmeldung abgefragt.

3. Idealerweise seid ihr als Frisbeesport-Abteilung einem Verein angeschlossen oder ihr gründet selber einen Verein. Der DFV empfiehlt, einem bestehenden Verein beizutreten, der Trainingsmöglichkeiten in Form von Sportplätzen bietet sowie viele weitere Vorteile alleine durch die bestehende Einbindung in die örtliche Sportpolitik. So übernimmt der Verein auch die Anmeldekosten beim Verband sowie in vielen Fällen wenigstens einen Teil der Fahrtkosten und wenigstens zum Teil die Anmeldegebühren für Turniere (Verhandlungssache). Um einen Verein zu gründen, werden sieben erwachsene Personen benötigt. Bei der Suche nach einem geeigneten Verein helfen wir euch gerne, etwa durch den Leitfaden zum Erstellen von Briefen an Vereine in eurer Stadt. Eine entsprechende Mustersatzung ist hier hinterlegt. Bei Gründung des Vereins wird eine Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit ausgestellt. Diese ist gemeinsam mit dem Auszug aus dem Vereinsregister und der Neuanmeldung beim DFV vorzulegen(s. Punkt 2).

4. Aufgrund der immer stärker wachsenden Spielerzahlen hat der Deutsche Frisbeesport-Verband e.V. (DFV) eine zentrale Spielerdatenbank eingeführt und dazu ein Datensicherheits-Konzept erstellt, das den Zugang zu und Umgang mit den Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz regelt. Mit Wighard Mais aus Bühl (Baden) wurde ein DFV-Datenschutz­beauftragter gewonnen, der auch von Beruf Datensicherheitsbeauftragter ist. Er ist bei Fragen erreichbar unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

5. Schritt 1: Im Januar wird der Bestandserhebungsbogen (BEB), zusammen mit einem Datenschutzblatt sowie detaillierten Informationen zu den Abläufen und Terminen, an die Vereine verteilt. Schritt 2: Die Vereine holen von ihren Mitgliedern die erforderlichen Daten ein und lassen sich durch Unterschrift (einmalig) bestätigen, dass diese vom Verein und vom Verband gespeichert und zu Verwaltungszwecken genutzt werden dürfen. Schritt 3: Die Vereine melden ihre Mitglieder mit dem neuen BEB jeweils bis Ende Februar dieses Jahres. Dabei bestätigen sie, dass ihnen die Einverständniserklärungen ihrer Mitglieder vorliegen.

Ab Oktober 2012 können bereits Jahresmeldungen für 2013 abgegeben werden. Ab 2013 ist die Abgabefrist der Jahresmeldung der 31.12. des Vorjahres. Die Abgabefrist für die Jahresmeldung 2013 ist damit der 31.12.2012. Gemäß Beschluss der Jahresvollversammlung wird bei Nichtabgabe des Bestandserhungsbogens der Rechnungsbetrag auf den Vorjahresbetrag zzgl. 25,- Euro festgesetzt.

6. Die Basisanzahl der bekannten Teilnehmer an Meisterschafts-Turnieren und sonstigen DFV-Veranstaltungen werden zu Jahresbeginn mit dem Bestandserhebungsbogen (BEB) an den Verband gemeldet. Ab 2012 können nun neue Mitglieder auch innerhalb des Jahres nachgemeldet werden. Dazu gibt es die folgende Stichtags-Regelung: Vereine können jeweils zum Ende eines Monats Mitglieder nachmelden, wobei die nachgemeldeten Mitglieder dann spätestens ab dem 7. Tag des darauf folgenden Monats in der Datenbank aufgenommen sind.

7. Das Zahlungsverfahren für die DFV-Mitgliederver­waltung wurde für alle Vereine auf Lastschrifteinzug vereinheitlicht. Dies vereinfacht den Prozess für beide Seiten und stellt mit dem pünktlichen Zahlungseingang auch die Spielerlaubnis der gemeldeten Spielerinnen und Spieler sicher. Gleichzeitig verhindert diese Methode ein überhöhtes Arbeitsaufkommen für die durchweg ehrenamtlichen Mitarbeiter im DFV, auch in der Mitgliederverwaltung.

8. Die einzelne Spielerin und der einzelne Spieler muss einmalig eine Datenschutzerklärung unterschreiben. Im ersten Jahr der Vereinsmitgliedschaft wird der Verein damit auf die Spielerin oder den Spieler der zukommen und die benötigte Unterschrift einholen, wenn er den jährlichen Bestanderhebungsbogen für dieses Jahr ausfüllt. Darüber hinaus muss sie oder er die Spielerdaten in der DFV-Datenbank z.B. bei Umzug selber pflegen. Jedes Mitglied kann im Profil auch die ausgeübten Disc-Sportarten wählen, was sich direkt auf die Abteilungsbudgets auswirkt. Der Status aktiv/passiv kann aber nur vom Verein beantragt werden.

Ohne die Einwilligung in die Datenschutzerklärung kann der DFV die Verbandsturniere nicht organisieren, respektive können Spielerinnen und Spieler, die sie nicht unterschreiben, nicht an den DFV-Turnieren teilnehmen (s. nächste Frage).

Die DFV-Mitgliederdatenbank ist für die Mitglieder erreichbar unter http://www.discgolf.de/verband/dfv-mitgliederverwaltung/.

9. Bei den in der Datenschutzerklärung genannten Daten geht es um die öffentliche Nennung der Teilnehmer an DFV-Turnieren. Dabei wird die bereits in der Vergangenheit gehandhabte Praxis fortgeführt (für Ultimate über FFindr, für Disc Golf über GTO) – wofür es bisher jedoch keine datenschutzrechtliche Absicherung gab.

Die aktuelle Datenschutzerklärung entspricht exakt den Forderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Das Gesetz geht normalerweise davon aus, dass jemand, der an einem öffentlichen Turnier teilnimmt, automatisch damit einverstanden ist, dass er auch namentlich in Start- und Ergebnislisten auftaucht. Selbst Bilder können dann veröffentlicht werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausübung des Sports stehen. Zum einen stellt der DFV damit jedoch ausdrücklich sicher, dass es keine nachträglichen Einwände gegen die Erwähnung und bildliche Darstellung von Teilnehmern an DFV-Turnieren gibt, zum anderen besteht er auf der Einwilligung aus drei Gründen:
  1) um die Daten von der Mitgliederverwaltung an die Turnierverwaltungen weitergeben zu dürfen,
  2) um die Kontaktdaten zu erfassen (etwa für Newsletter, direkte Kontaktaufnahme etc.) sowie für die Auskunft des Mitgliedsstatus zum Zweck eines Rabatts (bei entsprechender Einwilligung des Mitglieds auf dem Datenschutzblatt), und
  3) zur Information der Mitglieder, was mit welchen Daten geschieht.

10. Wer die Datenschutzerklärung nicht unterschreibt, ist auf DFV-Turnieren nicht spielberechtigt. Der DFV muss die Verantwortung, dass die gemeldeten Spielerinnen und Spieler alle die Datenschutzerklärung unterschreiben bzw. unterschrieben haben, jedoch an die Vereine delegieren. Nur diese können ihre Mitglieder alle direkt erreichen. Ohne die Zusicherung der Vereine, dass alle Athleten diese Erklärung unterschrieben haben, ist eine Freischaltung der Daten im Internet nicht möglich. Der DFV legt dann lediglich in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutz-Gesetz einen Stammdatensatz an (mit der DFV-Nummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Verein). Diese Informationen benötigt der DFV für die Mitglieder-Verwaltung. Die Daten werden dann aber nicht an die Turnierverwaltungen weitergegeben oder veröffentlicht. Deshalb ist die Teilnahme an DFV-Turnieren nicht möglich. Auch bei passiven Mitgliedern sollen die Vereine dem DFV wenigstens die Stammdaten übermitteln, das Ausfüllen und Absenden der Datenschutzerklärung ist nicht erforderlich.

11. Die DFV-Nummer und die Zugangsdaten zur Mitgliederverwaltung sendet der DFV jedem Mitglied bei (dringend empfohlener) Angabe einer Email-Adresse zu. Die Nummer wird bei der ersten Anmeldung zu einem DFV-Turnier einmalig abgefragt und im Spielerprofil von FFindr (Ultimate) bzw. GTO (Disc Golf) gespeichert. Die Turnierverwaltungen von FFindr und von GTO greifen jeweils auf den benötigten Teil der zentral gesammelten Mitgliederdaten zu. So wird bei einer Anmeldung zu einem Verbandsturnier bereits unmittelbar geprüft, ob die Spielerin oder der Spieler DFV-Mitglied ist. Andernfalls ist keine Anmeldung möglich. Spieler ohne Email-Adresse können ihre DFV-Nummer bei ihrem Verein erfragen.

12. Doppelmitgliedschaften sind grundsätzlich möglich, wenn eine Spielerin oder ein Spieler z.B. in einem Verein Ultimate-Mitglied ist, in einem zweiten Disc Golf-Mitglied und in einem dritten passives Mitglied. Wer doppelt oder dreifach gemeldet ist, zahlt auch doppelt (oder im Fall der passiven Mitgliedschaft einen Euro mehr) und bekommt auch zwei oder mehr DFV-Nummern. Es liegt dann am Mitglied selber, bei der Anmeldung zu z.B. einmal einem Ultimate-Turnier und einmal einem Disc Golf-Turnier die jeweils richtige Nummer anzugeben. Nur dann erfolgt auch die benötigte Freischaltung des Profils, um es für die Teilnahme am jeweiligen Turnier zuzulassen. Mitglieder, die über einen Verein z.B. Ultimate und Disc Golf spielen, können mit ein- und derselben Nummer bei beiden Arten von Turnieren teilnehmen.

Frisbeesportler unter einem Dach

Der Deutsche Frisbeesport-Verband e.V. ist der Dachverband aller Frisbeesportarten in Deutschland und verfolgt gemäß Satzung das Ziel, Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zu werden. Hierzu ist eine Menge von 10.000 Mitgliedern nötig, was bei aktuell rund 2.000 Mitgliedern noch weit entfernt scheint. Legt man jedoch das 10-prozentige Wachstum der vergangenen fünf Jahre an, so wird diese Zahl bereits in gut 15 Jahren erreicht. Der Beitritt öffnet die Tür für Fördergelder im Breiten- wie im Spitzensport, auf Bundesebene ebenso wie im kommunalen Bereich und würd gleichzeitig die offizielle Anerkennung durch den nationalen Sportdachverbnd bedeuten.

In Kooperation mit dem Verbandspartner "New Games - Frisbeesport" schenkt der DFV jeder Gruppe, die sich jetzt neu beim Verband anmeldet, eines der nachfolgenden Starterpakete:
   - eine Ultimate-Gruppe ab zehn Personen bekommt 5 Scheiben Eurodisc (175g)
   - eine Freestyle-Gruppe ab fünf Personen bekommt 3 Freestyle-Scheiben HDX Lid (165g), und zwei Freestyle-Scheiben HDX 100 (130g) sowie eine Flasche Silikonspray
   - eine Discgolf-Gruppe ab fünf Personen bekommt 5 Discgolf-Scheiben, davon 2 INNOVA Putter DX, 2 INNOVA midrange DX und 1 INNOVA Max-Distance DX

Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft?

Der Deutsche Frisbeesport-Verband e.V. DFV betreibt als gemeinnützige Institution die Verbreitung der Disc-Sportarten. Die Mitgliedsvereine profitieren von der Unterstützung, die der DFV ihnen bietet, unter anderem: Spielanleitungen im Bereich Schulsport, Vermittlung von Spielerkontakten durch unser Forum oder über direkte Anfragen, die Teilnahme an Deutschen, Europa- und Weltmeisterschaften, Pressearbeitshilfen für die stärkere Präsenz in der Öffentlichkeit sowie zahlreiche weitere Vorteile. Für die Zukunft ist z.B. geplant:

- Unterlagen zur Turnierausrichtung wie Plakatvorlagen, Flyer und versendbare Ausstellungstafeln
- Vergünstigungen für DFV-Merchandise-Produkte (Scheiben, Shirts, Sticker)
- Vergünstigungen durch Kooperationen mit Unternehmen und Händlern
- Refinanzierung administrativer Kosten durch Sponsor-Partnerschaften
- kostenloses Abonnement einer Verbandszeitschrift, die aus dem derzeitigen Newsletter entwickelt werden soll
- eine private Unfallzusatzversicherung

All dies trägt insgesamt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen bei, um Frisbeesportarten auszuüben. Darüber hinaus gilt natürlich in jedweder Hinsicht: Gemeinsam sind wir stark! Das heißt, je mehr miteinander spielen, um so größer wird der gemeinsame Spaß sein. Je mehr bereit sind, Kindern und Jugendlichen etwas von der Faszination des Frisbeesports zu vermitteln, um so breiter wird die Basis in der Zukunft. Je mehr in Konkurrenz um sportliche Spitzenleistungen stehen, um so stärker werden unsere Nationalteams im internationalen Vergleich.

Siehe hierzu auch die DFV-Selbstdarstellung