Der Verband

Das oberste Gremium des DFV ist die jährliche Mitgliederversammlung, die auf Wunsch auch außerordentlich zusammentreten kann. Seit DFV-Gründung 1990 waren zunächst ausschließlich Vereine Mitglieder des DFV. Erst ab dem Jahr 2015 wurden neu gegründete Frisbeesport-Landesverbände alleinige DFV-Mitglieder in ihrem betreffenden Bundesland. Damit schafft der DFV die Voraussetzungen für stärkeres regionales Wachstum und für die gemäß Satzung angestrebte Mitgliedschaft im DOSB .

Sobald Frisbeesport-Landesverbände in allen Bundesländern bestehen, werden nur noch diese Mitglieder im DFV sein, während alle Vereine direkte Mitglieder in den Landesverbänden sind. Mehr zu diesem Thema.

Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus einem bis zu fünfköpfigen geschäftsführenden Vorstand (Präsidium) sowie einem bis zu sechsköpfigen erweiterten Vorstand (s. die dortigen Kontaktangaben). Der DFV als Hauptverband ist zuständig für alle übergeordneten Themen wie Mitgliederverwaltung , Ausbildung (s.u.), Rechts- und Versicherungsfragen sowie alle Themen der gesellschaftlichen Verantwortung (Sport für alle). Die Sportabteilungen hingegen sind für die Organisation, Durchführung und Dokumentation ihrer entsprechenden Turniere zuständig.

Grobe schematische Darstellung der DFV-Struktur (Stand April 2023):