Vereinsgründung

Rund 200 Sportvereine sind aktuell Mitglied im Deutschen Frisbeesportverband (DFV), zumeist als indirekte Mitglieder. Die direkten Mitglieder des DFV sind die Landesverbände Frisbeesport, in denen die Vereine Mitglied werden. Egal ob Ein- oder Mehrsparten-Sportverein, ob wenige oder viele Mitglieder. So unterschiedlich die Sportlandschaft im Frisbeesport auch ist, so eint uns doch alle die Freude am fliegenden Sportobjekt, die Faszination der Rotation!

Kann oder soll ich diesen Sport vereinsmäßig betreiben?

Für die meisten Sportler*innen ist es selbstverständlich, ihre Sportarten im Verein zu betreiben. Dies hat neben der Möglichkeit regelmäßig gute Rahmenbedingungen zu nutzen (Teilnahme an bestehenden Trainingseinheiten, dabei Nutzung von Sportflächen, Materialien und der Zeit der Übungsleiter*innen bis hin zu Duschen und Umkleiden) vor allem auch versicherungstechnische Gründe. Siehe dazu die Unterseite -> Versicherung.

Auch die DFV-Mitgliedschaft und die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften ist nur über eine Vereinsmitgliedschaft möglich. Um diese zu erwerben, stehen zwei Möglichketen offen:

  1. Beitritt zu einem bestehenden (Mehrsparten-) Sportverein
  2. Gründung eines eigenen Vereins

Für den Beitritt zu einem bestehenden Verein spricht, dass dieser sportspezifische Rahmenbedingungen bietet (s.o.) und meist in der Gemeinde oder der Stadt bereits gut etabliert ist, also auch ein gewisses politisches Gewicht hat. Ob entsprechende  Sportflächen und Trainingszeiten für den angestrebten Frisbeesport zur Verfügung stehen, muss im Einzelgespräch geklärt werden. Zur Anbahnung eines Gesprächs kann ggf. das unten stehende Vereinsanschreiben hilfreich sein.

Für die Gründung eines eigenen Vereins spricht, dass dann ganz sicher auch die eigenen Interessen im Vordergrund stehen. Dafür sind zunächst sieben Personen notwendig, die sich zur Gründungsversammlung treffen  und dabei die wichtigsten Posten unter sich aufteilen: Präsident*in, Vizepräsident*in, Geschäftsführer*in und Finanzverantwortliche*r. Der geschäftsführende Vorstand steht nach § 26 BGB in der Haftung für alle Handlungen der Vereinsmitglieder. Das heißt, er hat dafür zu sorgen, dass das Vereinsleben den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dafür hat der DFV unten eine Mustersatzung zur Gründung eines Vereins hinterlegt. Gute Hilfe bietet auch das Portal des LSB NRW, vibss.de, und die Hilfen des BLSV zur Vereinsgründung.

Dateien zur Vereinsgründung oder -anbindung

Mustersatzung
Vereinsanschreiben
Infoblatt für Abteilungen von Sportvereinen
Infoblatt für Vereine
Zehn Gründe für Frisbeesport in Vereinen