Fragen zu Training mit Minderjährigen
Nehmen Kinder und Jugendliche an Vereins-Angeboten teil, wird die Aufsichtspflicht auf den Verein übertragen und innerhalb des Vereins auf die Trainer*innen und Übungsleiter*innen delegiert. Aufsichtspflicht bedeutet, die Aufsichtsbedürftigen zu beobachten und zu überwachen, zu belehren und aufzuklären. Der erforderliche Umfang der Aufsicht richtet sich nach Alter, Kenntnissen und Fähigkeiten der minderjährigen Sportler*innen.
Die nachfolgenden Fragen und Antworten stammen aus der Broschüre des LSB NRW (März 2022): Wie soll ich mich verhalten? 50 Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen Recht und Versicherungen für Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Jugendleiter*innen und Betreuer*innen
Es sollte eine Erklärung der Eltern vorliegen, dass ihre Kinder uneingeschränkt an allen Aktivitäten teilnehmen dürfen und auch damit einverstanden sind, das Sportangebot in Ausnahmefällen an andere Orte zu verlegen, z. B. bei großer Hitze nach draußen oder bei Regen in die Halle. Diese Elternerklärungen sollten vor Beginn der „Saison“ schriftlich vorliegen.
- der/die ÜL/JL der vorangegangenen Gruppe wird gebeten, so lange zu warten und die Gruppe in Empfang zu nehmen
- die Teilnehmer*innen werden aufgefordert, vor der Sportstätte bis zum Eintreffen zu warten und die Sportstätte nicht ohne JL*in/ÜL*in zu betreten
- die Eltern lassen ihre Kinder nicht einfach aus dem Auto aussteigen und fahren weg, sondern vergewissern sich, dass der*die ÜL*in/JL*in tatsächlich vor Ort ist
Der*die sich verspätende ÜL*in/JL*in muss die Personen über die Verspätung informieren, die weitere Schritte einleiten können, z. B. den Vereinsvorstand oder eine*n andere*n Übungsleiter*in vor Ort, der*die dann die Aufsicht über die wartenden Kinder organisiert.
Darüber hinaus solltest du anstreben, dass Minderjährige altersangemessen lernen können, eigenverantwortlich zu handeln und dabei erleben, dass du ihnen verantwortliches Handeln zutraust.
Zu beachten ist bei alledem, dass der Gang vor die Turnhalle, um eine Zigarette zu rauchen, keinen wichtigen Grund darstellt, die Gruppe kurz aus den Augen zu lassen und damit als Aufsichtspflichtverletzung ausgelegt werden kann. Für den Aufsichtspflichtigen kann sich eine Pflicht zum Schadensersatz ergeben, wenn die zu beaufsichtigende Person diesem Dritten widerrechtlich und schuldhaft einen Schaden zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Aufsichtspflicht genügt wurde oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre.
Wenn der*die Verletzte üblicherweise allein per Fahrrad nach Hause fährt, müssen die Eltern informiert werden, damit diese ihr Kind abholen (z. B. nach einem Zusammenstoß mit dem Kopf).
Wenn ein Arzt und/oder ein Krankenwagen hinzugezogen werden muss, dann ist es in jedem Falle notwendig, die Eltern zu informieren. Wird der*die Minderjährige durch einen Rettungswagen vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht, musst du abwägen, ob du selbst mitfahren musst. Das ist nur möglich, wenn das ohne Gefährdung der Restgruppe geschehen kann.
- Ein*e erfahrene*r Erwachsene*r (z. B. Übungsleiter*in, Vorstandsmitglied) sollte regelmäßig als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und sich vergewissern, dass der/die Jugendliche dieser Aufgabe gewachsen ist.
- Ein*e erfahrene*r Erwachsene*r sollte in der Nähe sein und in Notfällen eingreifen können, z. B. von der Nachbarhalle aus.
- Die Erziehungsberechtigten des*der Jugendlichen müssen dem schriftlich zustimmen.
- Der Vereinsvorstand muss die Beauftragung aussprechen.
- Der*Die Jugendliche muss sich für diese Aufgabe eignen und z. B. entsprechende Qualifikationen (Übungsleiter*innen- Ausbildung), persönliche Zuverlässigkeit und seelische/soziale Reife besitzen.