DFV Strategische Ziele 2023 bis 2028

Die Ziele 2023 bis 2028 wurden beim DFV-Strategietreffen 28.-29. Oktober 2023 in Darmstadt erarbeitet, unter Betrachtung der Strategie-Aussagen 2023 bis 2028 des Weltverbands WFDF und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Entwicklungen im DFV.

  1. Der DFV sucht den kontinuierlichen Austausch mit den Landesverbänden Frisbeesport, um sich an den Interessen seiner Mitglieder zu orientieren.
  2. Der DFV unterstützt seine Mitglieder, um Wachstum vor allem durch Jugendarbeit zu erzielen.
  3. Durch regelmäßige Mitarbeit im DOSB werden neue Förderperspektiven realisiert.
  4. Den Spirit of the Game als Alleinstellungsmerkmal zu vermitteln, weist den Weg zu Gender-Vielfalt und Inklusion.
  5. Der Frisbeesport in Deutschland wird sichtbar durch Berichterstattung von DFV-Events in Wort, Bild und Streams.
  6. Durch die organisatorische Ausrichtung an Good Governance folgt der DFV den Grundsätzen von Integrität, Transparenz, Rechenschaftlichkeit und Partizipation.

Der DFV ist Förderer des Fairplays

„Spirit of the Game“ ist Basis des Frisbeesports - Fairplay-Bekenntnis des DFV

Der Deutsche Frisbeesport-Verband e.V. (DFV) bekennt sich ausdrücklich dazu, das Fairplay im Rahmen der sportlichen Auseinandersetzung ohne externe Schiedsrichtende zu lehren und zu fördern. Dazu hat er ein Fairplay-Bekenntnis formuliert, das als Selbstverpflichtung für alle Verbandsmitglieder und Ausübende jedweder Frisbeesportarten gelten soll.

Anlass sind zum Einen anhaltende Diskussionen über Fairplay im Sport, getrübt durch Entwicklungen wie Doping, die Rechtfertigung taktischer Fouls und zunehmend aggressives Verhalten im Sport, zum Anderen die kritische Auseinandersetzung mit den durch den DFV vertretenen Sportarten. Der Auftakt zur Umsetzung einer ersten DFV-Ausbildungsordnung im Jahr 2013 verdeutlichte die Notwendigkeit, noch stärker die gemeinsame Basis aller Frisbeesportarten herauszuarbeiten.
Gemeinsamkeit des Spielens ohne externe Schiedsrichter

Den vier am meisten betriebenen Frisbeesportarten Ultimate Frisbee, Discgolf, Freestyle Frisbee und Double Disc Court ist gemeinsam, dass sie ohne externe Schiedsrichtende gespielt werden. Dennoch sind gerade für Meisterschafts-Entscheidungen korrekte, allgemein nachvollziehbare und transparente Abläufe wichtig. Diese legt der DFV mit seinen Abteilungen fest. Zur Stärkung des Fairplay-Gedankens, der in allen Frisbeesportarten vorherrscht, beabsichtigt der DFV künftig bei jeder Deutschen Meisterschaft so genannte „Spirit“-Siegende zu küren.

Das Fehlen von externen Schiedsrichtenden setzt in allen Frisbeesportarten ein hohes Maß an Regelkenntnis voraus. Dieses zur Anwendung zu bringen, erfordert Eigenverantwortung und einen respektvollen Umgang miteinander. Dabei bezieht sich der DFV unter anderem auf die griffige Aussage des internationalen Fairplay-Komitees der Unesco: <„Fair verhalten sich diejenigen Sporttreibenden, die von der oder dem anderen her denken.“

Spirit of the Game mit mehr als 250 Jahren Geschichte

Der „Spirit of the Game“ ist als Prinzip einer ehrlichen und respektvollen Umgangsweise mit Mitspielern und Gegenspielern bereits seit den berühmten ersten 13 Regeln des Golfspiels der schottischen „Gentlemen Golfers of Leith“ aus dem Jahr 1744 bekannt. Darin kommen Rücksichtnahme, Höflichkeit und Ehrlichkeit zum Ausdruck.

Im dezidierten Regelwerk des Teamsports Ultimate ist im Paragrafen 1 dieser Ansatz verdichtet auf die Aussage: „Ultimate beruht auf dem Spirit of the Game, der die Verantwortung des Fair Plays jeder Spielerin und jedem Spieler überträgt.“ Noch zuvor wird in der Einleitung präzisiert: „Der Spirit of the Game gibt vor, wie Spielende die Partie selbst regeln und wie sie sich auf dem Feld benehmen.“

Diese konkrete Handlungsebene macht den Paragrafen 1 des Ultimate-Regelwerks zu einem Unikum in der Sammlung aller Sport-Regelwerke. In seinen Unterpunkten 5 und 6 sind beispielhafte Handlungen genannt, die ihrer Natur gemäß dem Spirit of the Game entsprechen oder dies nicht tun. Zudem wird festgehalten (§ 1.4): „Hoher kämpferischer Einsatz wird zwar gefördert, sollte aber niemals auf Kosten des gegenseitigen Respekts zwischen den Spielenden, des Festhaltens an den vereinbarten Spielregeln oder der Freude am Spiel gehen.“

Verhaltensvorgaben in den Discgolf- und Freestyle-Regeln

In den Regeln für Discgolf wird im Abschnitt A der „Anwendungen der Regeln“ (801.01) ebenfalls betont, dass sie entwickelt wurden, „um ein faires Spiel für alle Discgolfer*innen zu fördern“. Im Weiteren wird die Art und Weise der Behandlung von Sonderfällen thematisiert: „Sollte ein fraglicher Punkt nicht durch die Regeln abgedeckt sein, soll die erforderliche Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der Fairness erfolgen.“
Darüber hinaus definiert der Abschnitt 801.04 die Höflichkeitsregeln (Punkte A bis G), die das angemessene Verhalten von Discgolfern während eines Turniers beschreiben. Auch darin werden Rücksichtnahme gegenüber Mitspielern, Zuschauern und der Natur, Hilfsbereitschaft und Ehrlichkeit (etwa beim Führen der Ergebnisse) gemäß der Selbstverpflichtung auf die Regeln betont. Last not least finden sich auch im offiziellen Regelwerk für Freestyle Frisbee konkrete Anforderungen an Turnierteilnehmer, unter dem Punkt „Erwartungen an die Spieler“ (708). Diese Regularien sind Aufforderungen zu „gutem Geschmack“ bei der Wahl kreativer Dresses, gegen den Konsum von Alkohol und Drogen sowie zu höflichen Umgangsformen.

Ultimate bietet ein Instrument der Streitschlichtung

Allerdings sind bisher einzig in den Ultimate-Regeln ausführliche Hinweise zum Verfahren der Streitschlichtung aufgeführt, die in den Durchführungsbestimmungen des Weltverbandes und des DFV noch näher bestimmt werden. Der DFV beansprucht für Meisterschaftsentscheidungen in den Frisbeesportarten als Wahrer, Weiterentwickler und Beförderer des Fairplays aufzutreten. Daher kommt der Vermittlung des Fairplays (im Ultimate gemäß den Vorgaben des Spirit of the Game) in der Ausbildung eine zentrale Bedeutung zu. In allen Frisbeesportarten gilt, dass Regelkunde die Voraussetzung für erfolgreiches Spielen ist. Deshalb muss sie regelmäßiger Teil der Trainingsinhalte sein. Bereits in der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen unterstützt der DFV deshalb Eigenverantwortung zu entwickeln und wahrzunehmen. Der Frisbeesport stellt insofern eine „Schule für das Leben“ dar, insofern es um das Vorleben von Charakter-Eigenschaften und Werten geht.

Das DFV Fairplay-Bekenntnis

1. Der Frisbeesport wird von den Spielenden selbst reguliert und setzt voraus, dass keine Spielerin und kein Spieler die Regeln absichtlich verletzt. Die Verantwortung des charakterstarken und fairen Verhaltens wird damit auf die Spielenden übertragen.
2. Die Regeln der Frisbeesportarten geben den Spielenden vor, wie sie das Spiel selbst regeln und wie sie sich bei der Ausübung ihres Sports zu verhalten haben. Alle Spielenden sind selbst dafür verantwortlich, diese Regeln zu befolgen und ihre Einhaltung zu überwachen.
3. Spielende sollen sich bei jeder Meinungsverschiedenheit der Tatsache bewusst sein, dass sie selbst als Schiedsrichtende agieren. Dazu müssen sie die Regeln kennen, fair eingestellt und objektiv sein, die Wahrheit sagen, ihren Standpunkt kurz und klar darstellen, den anderen Spielenden eine vernünftige Chance geben sich zu äußern sowie Unstimmigkeiten schnellstmöglich lösen und dabei eine respektvolle Sprache benutzen.
4. Hoher kämpferischer Einsatz wird zwar gefördert, darf aber niemals auf Kosten des gegenseitigen Respekts, des Festhaltens an den vereinbarten Spielregeln, der Sicherheit der Spielenden oder der Freude am Spiel gehen.“

Der Deutsche Frisbeesport-Verband e.V. verfolgt das Ziel der nationalen Anerkennung durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). In diesem Zusammenhang erarbeitet er derzeit eine Ausbildungsordnung für Trainer*innen-Zertifikate gemäß den Anforderungen an eine C-Lizenz des DOSB (wenigstens 120 Unterrichtseinheiten für die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen) sowie an eine B-Lizenz (wenigstens weitere 60 UE). Im Rahmen der ersten Expertenrunde der DFV-Lehrteamer traten unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des Verständnisses von Fairplay zu Tage, die Anlass für das Erarbeiten des Fairplay-Bekenntnisses waren.