Schutz vor sexualisierter Gewalt

Der Deutsche Frisbeesport-Verband e. V. (DFV) verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist, und hat es sich zum Ziel gesetzt, den Frisbeesport in seinen Mitgliedsverbänden und -vereinen für alle Menschen zu einem sicheren und gewaltfreien Ort zu machen.

Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Menschen mit besonderem Schutzbedarf oder einer Behinderung haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge. Wir möchten sie in ihrer sportlichen und persönlichen Entwicklung fördern und unterstützen. Dazu müssen sie vor jeglicher Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, geschützt werden. Der DFV hat in Zusammenarbeit mit seinen Abteilungen eine Analyse der bestehenden, allgemeinen sowie sportartspezifische Risiken durchgeführt und Maßnahmen definiert, um die daraus möglicherweise resultierenden Gefahren zu verhindern. 

Dies gelingt durch aktive Präventionsmaßnahmen, einen Handlungsleitfaden, einen Verhaltenskodex sowie die Etablierung einer Kultur der Anerkennung, des gegenseitigen Respekts und der Transparenz. 

Anlaufstelle des Verbandes

Ziel des DFV ist es, Ansprechpersonen aufzustellen, die sich regelmäßig weiterbilden und bei Fragen, Grenzüberschreitungen und Interventionsfällen den Betroffenen, Verbänden und Vereinen zur Seite stehen und alle Akteure vernetzen.

Ausschreibung für eine*n DFV-Beauftragte*n zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt

  • Aktuell steht Pauline Laufer, als Vizepräsidentin “Sport für alle” auch bei allen Fragen um das Thema sexuelle Gewalt zur Verfügung. Mailadresse

Für spezifische Anfragen können auch die weiteren Ansprechpersonen aus dem Bereich kontaktiert werden:

  • DFV Frauenbeauftragte Sandra Tietjens Mailadresse
  • Referentin Frauen- und Mädchen in der DFV Discgolf-Abteilung Simone Gehrer Mailadresse
  • DFV Genderbeauftrage Amelie Retzlaff, Mailadresse

Für Kinder und Jugendliche
Wenn du auf dieser Stelle unserer Homepage nachliest, wirst du einen guten Grund dafür haben. Wir finden es toll, dass Du dich informierst. Bitte denke immer daran: Besser als selber nachzulesen ist es, sich persönlich Rat und Hilfe bei jemand anderem zu holen, dem Du vertraust.

Hilfe holen ist kein Petzen!

Du hast ein Recht auf Hilfe und Unterstützung. Wenn du möchtest, kannst du Kontakt zur Ansprechperson des DFV aufnehmen oder dich an eine Fachberatungsstelle bei dir vor Ort wenden. Wir nehmen dich Ernst.
Wenn du selbst betroffen bist, kannst du gemeinsam mit der Ansprechperson oder der Fachberatungsstelle planen, wie du mit dem Vorfall umgehen möchtest.
Was du über uns wissen solltest: Dein Schutz und dein Wohlergehen stehen bei uns an oberster Stelle. Im Abschnitt Intervention siehst du, wie wir mit den Informationen, die du uns gibst, umgehen. Alle Schritte sprechen wir vorher mit dir ab.

Wir haben Dir hier einige Kontaktadressen zusammengestellt, die du ansprechen kannst, wenn du Hilfe brauchst. Davon unabhängig kannst Du natürlich immer auch Deine Eltern ansprechen oder die Ansprechpersonen bei uns im Verband oder in deinem Verein.

ORGANISATION – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – KONTAKT

  • Polizei – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 110
  • Nummer gegen Kummer – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – -0800 – 111 0 333
  • Fachberatungsstellen (deutschlandweit) – – – – – – – – – – – – – – – – – – -0800 – 22 55 530
  • Deutscher Kinderschutzbund – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 030 – 21 48 09-0
  • Unabhängige Ansprechstelle Safe Sport für alle Betroffenen im Sport – 0800 – 1122200
  • Für Eltern
    Eltern sind für ihre Kinder die ersten und natürlichsten Ansprechpersonen. Daher ist es wichtig, das Grundvertrauen ihrer Kinder zu stärken und ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

    Haben Sie Vertrauen zu Ihrem Kind. Hören Sie Ihrem Kind zu, nehmen Sie es ernst und vermeiden Sie jede Reaktion, die das Kind daran zweifeln lassen könnte, in Ihnen den ersten Verbündeten zu haben. Grundsätzlich sollten Sie sich nicht scheuen, Hilfe bei Dritten zu suchen, um die Situation besser beurteilen zu können.

    Sie können bei Fragen immer auf die Ansprechpersonen des DFV oder des Vereins (falls vorhanden) zukommen. Wir helfen Ihnen und Ihren Kindern.

    Weitere Informationen finden Sie außerdem auf folgenden Seiten:

    ORGANISATION – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – KONTAKT

    Für Vereine
    Die Sportvereine sind für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen verantwortlich. Um sie in ihrer sportlichen und persönlichen Entwicklung zu fördern und zu unterstützen, müssen sie vor jeglicher Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, geschützt werden.
    Daher ist es wichtig, aktiv Maßnahmen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen umzusetzen.

    Präventionsmaßnahmen

  • Falls es bei euch im Verein noch kein Schutzkonzept und keine Ansprechpersonen gibt, sprecht den Vereinsvorstand darauf an und bringt euch aktiv in die Erstellung mit ein. Jede Sportart hat andere spezifische Risikopotentiale.
  • Haltet euch an die Verhaltensleitlinien des DFV und ergänzt sie gegebenenfalls um eure eigenen.
  • Sensibilisiert euch und eure Mitarbeitenden mit Schulungen zum Thema sexuelle Gewalt
  • Macht eure Kinder und Jugendlichen stark, z.B. durch Workshops oder einer Themenstunde im Training
  • Erweitertes Führungszeugnis
    Im erweiterten Führungszeugnis wird aufgeführt, ob die Person in einer Straftat nach § 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII rechtskräftig verurteilt wurde. Die Straftaten beziehen sich u.a. auf Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, sexuellem Missbrauch, Misshandlung, Pornographie und Menschenhandel. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses kann keine Straftaten direkt bei euch im Verein verhindern, aber es kann potentielle Täter*innen abschrecken und ihr erkennt bereits einschlägig Vorbestrafte vor der Einstellung in eurem Verein.
    Mit einem entsprechenden Antrag auf Gebührenbefreiung vom Vereinsvorstand kann das erweiterte Führungszeugnis kostenlos (online oder bei der Stadtverwaltung) beantragt werden.

    Intervention
    Im Verdachtsfall gelten die folgenden wichtigen Grundsätze:

    • Betroffenenschutz – Der*Die Betroffene steht im Mittelpunkt und die Bedürfnisse, Ängste und Schilderungen müssen ernst genommen werden. Weitere Schädigungen oder Traumatisierungen (z. B. durch direkte Befragung zum Vorfall oder Konfrontation mit dem*der möglichen Täter*in) müssen unter allen Umständen vermieden werden.
    • Hilfe holen – Zunächst sollte Hilfe bei den Ansprechpersonen des Vereins (falls vorhanden) gesucht werden. Diese entscheiden über weitere Schritte. Besser zu viel als zu wenig Hilfe holen.
    • Vertraulichkeit – Die Weitergabe von Informationen an unbeteiligte Dritte (andere Trainer*innen, Presse, Eltern) oder mögliche Täter*innen kann weitere Ermittlungen z. B. durch Polizei oder die Staatsanwaltschaft gefährden und das Vertrauen der Betroffenen missbrauchen. Informiert werden sollten aber stets die Ansprechpersonen des Vereins und der*die Geschäftsführer*in.
    • Persönlichkeitsschutz – Solange nichts bewiesen ist, muss jede Äußerung über die Verdachtsmomente gegenüber Dritten unterbleiben. Auch die Rechte der möglichen Täter*innen müssen beachtet werden. Die Verletzung dieser Rechte kann Schadensersatzansprüche auslösen.

    Wenn sich eine Person dir anvertraut hat, können dir folgende Schritte helfen:

    1. Bewahre Ruhe und kontrolliere deine Emotionen. Höre den Schilderungen gut zu und nimm die betroffene Person ernst.
    2. Gib die Zusage, dass alle weiteren Schritte (z. B. Information der Eltern) in Absprache mit der betroffenen Person erfolgen. Versprich jedoch nichts, was du nicht einhalten kannst und erkläre, dass du dir auch Unterstützung (bei den Ansprechpersonen im Verein/Verband) holen musst.
    3. Dokumentiere im Anschluss an das Gespräch die Informationen ohne eine Interpretation (siehe Dokumentationsbogen im Anhang 3 im Schutzkonzept des DFV). Dazu gehören der Zeitpunkt und Inhalt des Gesprächs.
    4. Kontaktiere die Ansprechperson(en) deines Vereins (falls vorhanden) und plant gemeinsam das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Wünsche der betroffenen Person und unter Einschaltung der Fachberatungsstelle.
    5. Prüfe deine eigene Gefühlslage und hole dir Unterstützung und Entlastung bei den Ansprechpersonen oder der Fachberatungsstelle.
    Für Trainer*innen und Betreuer*innen
    Als Trainer*in, Betreuer*in oder sonst mit Kindern und Jugendlichen im Verein arbeitende Person bist du ein wichtiger Baustein für den Sportbetrieb im DFV. Dafür sind wir dir sehr dankbar! Um dich selbst und alle Kinder und Jugendlichen zu schützen, ist Prävention essentiell. Daher folgen alle Mitarbeitende des DFV (z.B. Mitglieder des Präsidiums, Trainer*innen) dem Ehrenkodex und den Verhaltensleitlinien.

    Du bist eng mit den Kindern und Jugendlichen in Kontakt und bist ein Vorbild. Wenn du ein ungewöhnliches Verhalten beobachtest, oder sich dir eine Person anvertraut, beachte folgende wichtige Grundsätze:

    • Betroffenenschutz – Der*Die Betroffene steht im Mittelpunkt und die Bedürfnisse, Ängste und Schilderungen müssen ernst genommen werden. Weitere Schädigungen oder Traumatisierungen (z. B. durch direkte Befragung zum Vorfall oder Konfrontation mit dem*der möglichen Täter*in) müssen unter allen Umständen vermieden werden.
    • Hilfe holen – Zunächst sollte Hilfe bei den Ansprechpersonen des Vereins (falls vorhanden) gesucht werden. Diese entscheiden über weitere Schritte. Besser zu viel als zu wenig Hilfe holen.
    • Vertraulichkeit – Die Weitergabe von Informationen an unbeteiligte Dritte (andere Trainer*innen, Presse, Eltern) oder mögliche Täter*innen kann weitere Ermittlungen z. B. durch Polizei oder die Staatsanwaltschaft gefährden und das Vertrauen der Betroffenen missbrauchen. Informiert werden sollten aber stets die Ansprechpersonen des Vereins und der*die Geschäftsführer*in.
    • Persönlichkeitsschutz – Solange nichts bewiesen ist, muss jede Äußerung über die Verdachtsmomente gegenüber Dritten unterbleiben. Auch die Rechte der möglichen Täter*innen müssen beachtet werden. Die Verletzung dieser Rechte kann Schadensersatzansprüche auslösen.

    Wenn sich eine Person dir anvertraut hat, können dir folgende Schritte helfen:

    1. Bewahre Ruhe und kontrolliere deine Emotionen. Höre den Schilderungen gut zu und nimm die betroffene Person ernst.
    2. Gibt die Zusage, dass alle weiteren Schritte (z. B. Information der Eltern) in Absprache mit der betroffenen Person erfolgen. Versprich jedoch nichts, was du nicht einhalten kannst und erkläre, dass du dir auch Unterstützung (bei den Ansprechpersonen im Verein/Verband) holen musst.
    3. Dokumentiere im Anschluss an das Gespräch die Informationen ohne eine Interpretation (siehe Dokumentationsbogen im Anhang 3 im Schutzkonzept des DFV). Dazu gehören der Zeitpunkt und Inhalt des Gesprächs.
    4. Kontaktiere die Ansprechperson(en) deines Vereins (falls vorhanden) und plant gemeinsam das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der Wünsche der betroffenen Person und unter Einschaltung der Fachberatungsstelle.
    5. Prüfe deine eigene Gefühlslage und hole dir Unterstützung und Entlastung bei den Ansprechpersonen oder der Fachberatungsstelle.

    Prävention

    Prävention ist essentiell, um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Unsere Maßnahmen zur Prävention sind folgende:

    • Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
    • Unterschrift und Einhaltung des Ehrenkodex und unserer Verhaltensleitlinien
    • Prävention auf offiziellen Turnieren
    • Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungen für Mitarbeitende sowie Kinder und Jugendliche
    • Öffentlichkeitsarbeit und Information der Mitglieder
    • Qualitätssicherung

    Die genauen Definitionen dieser Maßnahmen sind im Schutzkonzept beschrieben.

    Intervention

    Falls es zu einem Fall von sexualisierter Gewalt oder grenzüberschreitenden Handlungen kommt, haben wir Interventionsmaßnahmen definiert, die den Ansprechpersonen im Verein und DFV helfen sollen, richtig zu handeln. Diese sind im Schutzkonzept erläutert. Außerdem werden Schritte für das Präsidium aufgeführt, die bei Verstößen gegen die Verhaltensleitlinien ergriffen werden können.

    Die wichtigsten Grundsätze zur Intervention:

    • Betroffenenschutz – Der*Die Betroffene steht im Mittelpunkt und die Bedürfnisse, Ängste und Schilderungen müssen ernst genommen werden. Weitere Schädigungen oder Traumatisierungen (z. B. durch direkte Befragung zum Vorfall oder Konfrontation mit dem*der möglichen Täter*in) müssen unter allen Umständen vermieden werden.
    • Hilfe holen – Zunächst sollte Hilfe bei den Ansprechpersonen des Vereins (falls vorhanden) gesucht werden. Diese entscheiden über weitere Schritte. Besser zu viel als zu wenig Hilfe holen.
    • Vertraulichkeit – Die Weitergabe von Informationen an unbeteiligte Dritte (andere Trainer*innen, Presse, Eltern) oder mögliche Täter*innen kann weitere Ermittlungen z. B. durch Polizei oder die Staatsanwaltschaft gefährden und das Vertrauen der Betroffenen missbrauchen. Informiert werden sollten aber stets die Ansprechpersonen des Vereins und der*die Geschäftsführer*in.
    • Persönlichkeitsschutz – Solange nichts bewiesen ist, muss jede Äußerung über die Verdachtsmomente gegenüber Dritten unterbleiben. Auch die Rechte der möglichen Täter*innen müssen beachtet werden. Die Verletzung dieser Rechte kann Schadensersatzansprüche auslösen.

    Downloads

    DFV Schutzkonzept 

    DFV Verhaltensleitlinien

    Ehrenkodex der DSJ für DFV-Mitwirkende

    Interventionsleitfaden: siehe Interventionsschema oberhalb