DFV-Mitglieder
Aktuell sind im DFV zehn Landesverbände, rund 200 Vereine und rund 10.000 Sportler*innen organisiert (stand März 2023).
Stolz präsentieren wir hier unsere Landesverbände. Durch Anklicken der entsprechenden Länder werdet ihr weitergeleitet und informiert.
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Brandenburg
- Hamburg (i.Gr.)
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz/Saarland
- Sachsen (i.Gr.)
- Sachsen-Anhalt (i.Gr.)
Mit bundesweit 10 bestehenden Landesverbänden (plus denen in Gründung) entspricht der DFV zum einen den Bedingungen des DOSB, um die angestrebte Mitgliedschaft im organisierten Sport zu erreichen. Zum anderen schafft er für sich selbst damit eine Voraussetzung für größeres organisches Wachstum durch eine stärkere regionale Vernetzung.
Im deutschen Frisbeesport werden seit 2014 in der ersten Unterebene Landesverbände gegründet. Entsprechend dem Prinzip der „Verbandskette“ im deutschen Sport kann ein Verein nur Mitglied (perspektivisch im Kreisverband, der Kreisverband nur Mitglied) im Landesverband, und der Landesverband schließlich nur Mitglied im Bundesverband sein.
Zum besseren Verständnis der Sportorganisation des DOSB dient folgendes Schaubild:
Die Basis zur Anerkennung von Landesverbänden Frisbeesport bildet der Beschluss der DFV Jahreshauptversammlung vom 28.03.2015:
„Die in verschiedenen Bundesländern Deutschlands gegründeten Landesverbände Frisbeesport sollen ab sofort künftig vom DFV anerkannt werden – im Sinne der in Deutschland üblichen Sportverbandskette – als jeweils einziges Mitglied ihres betreffenden Bundeslands. Dazu sind – wie üblich – Bescheinigungen über die Eintragung ins Vereinsregister sowie über die Steuerfreistellung des Finanzamtes (Gemeinnützigkeit) vorzulegen.“
Alle im jeweils betreffenden Bundesland befindlichen Frisbeesport-Vereine, die zuvor Mitglieder im DFV waren, können danach nur noch als Mitglieder des jeweiligen Landesverbands Frisbeesport am offiziellen Spielbetrieb des DFV teilnehmen. Auf seiner Strategiesitzung vom 22. November 2014 hat der DFV beschlossen, dass durch die Gründung von Landesverbänden die Gebühren für die Vereinsangehörigen möglichst nicht erhöht werden sollen.
Anerkennung und regionale Vernetzung
Der nächste Schritt nach der Anerkennung eines Landesverbandes durch den DFV ist die Kontaktaufnahme mit seinem jeweiligen Landessportbund, um die Bedingungen für eine Aufnahme in denselben zu erfahren und nach Erfüllung der Kriterien diese zu beanatragen. Die Anerkennung eines Landesverband Frisbeesport durch „seinen“ LSB bewirkt, dass die Mitgliedsvereine unterstützungsberechtigt sind, d.h. es wird dann z.B. Fahrtgelder geben können. Zudem kann sich jeder Verein um weitere offizielle Töpfe bewerben, also Programme wie 1.000 x 1.000 u.a.m. Deutsche Meister können dann auch offiziell geehrt werden.
Derzeit sind sechs Landesverbände Frisbeesport in ihrem jeweiligen Landessportbund anerkannt, in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. In Niedersachsen läuft derzeit das Antragsverfahren. Für die satzungsgemäß angestrebte Aufnahme des DFV in den DOSB sind die Anzahl von zehntausend registrierten Sportler*innen sowie die Aufnahme von acht Landesverbänden Frisbeesport in ihrem jeweiligen Landessportbund nötig. Beides soll (mit Niedersachsen und Hamburg) bis Ende 2023 erreicht werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die stärkere Vernetzung der Vereine in einem Bundesland untereinander, unter anderem mit dem Ziel, Landesmeisterschaften durchzuführen. Diese könnten perspektivisch einmal als Vorstufe zu und als Qualifikation für Deutsche Meisterschaften gelten – je nach Spielstärke des Bundeslandes gestaffelt – verbunden mit der Vergabe von so und so vielen „Spots“ pro Bundesland in jeder Division. In diesem Zusammenhang arbeitet der DFV auch an der Idee, Länderwettkämpfe ins Leben zu rufen.
Darüber hinaus soll der regionale Spielgedanke gesteigert werden: kurze Wege für mehr Spielmöglichkeiten vor Ort. Ebenso wichtig ist, dass Vereine dadurch viel eher in Kooperationen mit Schulen, aber auch mit anderen Institutionen – nicht zu vergessen – auch mit Sponsoren kommen können. Die Frisbeesportarten werden dadurch endlich als „echte“ Sportarten wahrgenommen und sind dies dann auch „vor dem Gesetz“.