Leistungssport

Infolge der DOSB-Mitgliedschaft ist der DFV in die Leistungssport-Förderung des DOSB aufgenommen worden. Dazu hat das Bundesinnenministerium die Förderfähigkeit (Subsidiarität) des DFV geprüft und per Brief aus dem Bundeskanzleramt vom 14. November 2025 bestätigt.

Die Leistungssport-Förderung betrifft die beiden World Games-Sportarten Mixed Ultimate Frisbee und Discgolf. Die Förderung bezieht sich auf den Vierjahreszyklus 2026 bis 2029, wenn die kommenden World Games in Karlsruhe stattfinden werden. Sollte eine der beiden Disziplinen wider Erwarten nicht Bestandteil des World Games-Programms werden, wird die Leistungssport­-Förderung in dieser Disziplin beendet.

Jahresplanung und Leistungssport-Personal

Die voraussichtliche Leistungssport-Förderung setzt sich zusammen aus der Finanzierung von Lehrgängen und Wettkämpfen, die per Jahresplanung jeweils vor Jahresende für das Folgejahr einzureichen sind, und aus der Finanzierung von Personalstellen. Diese umfassen eine zentrale Ansprechperson für diesen Bereich, mit der strategischen und administrativen Hoheit, die sich Sportdirektor*in nennen wird. Dieser Person arbeitet von beiden Sportartenseiten jeweils ein*e Leistungssport-Referent*in zu. Komplettiert wird das Leistungssportpersonal durch jeweils eine zuständige Person als Bundestrainer*in Ultimate und Discgolf. Diese Stellen sind mit Ausnahme derjenigen des*der Sportdirektor*in lediglich (zu einem jeweils festgesetzten prozentualen Anteil) teilbezahlt.

Die Ausschreibung der Stellen kann erst nach Inaussichtstellung der Förderung durch das BMI erfolgen, die Besetzung der möglichen Stellen wird nicht vor März oder April 2026 erfolgen. Dazu hat der DFV ein Nominierungsverfahren festgelegt. Das Nominierungs-Komitee wird Anfang 2026 auf dieser Seite veröffentlicht. Dabei gilt, dass die Position des*der Sportdirektor*in als erstes zu besetzen ist. Diese für den Bereich hauptverantwortliche Person wirkt bei d­er Besetzung der folgenden Stellen mit.

Mit der Aufnahme in die Bundesleistungssport-Förderung ergibt sich für den DFV eine neue Ausrichtung in Hinblick auf die Professionalisierung des Leistungssports.

Zudem hat das Bundesinnenministerium nach Prüfung der Unterlagen die Kadergrößen festgelegt, die ab 2026 die Bundesleistungskader des DFV darstellen werden. Diese Kader lauten ab 2026 nicht mehr A-, B- und C-Kader, sondern unterscheiden sich von den Begrifflichkeiten in Weltkader (WK), Perspektivkader (PK) sowie Nachwuchskader 1 und 2 (NK1 und NK2).

Die Kadergrößen beziehen sich jeweils auf die „Zielwettkämpfe“, im Fall des DFV bei den World Games. In den WK im Mixed Ultimate können 14 Spieler*innen plus 4 Ersatzspieler*innen nominiert werden. In den WK im Discgolf kann lediglich eine Spielerin und ein Spieler nominiert werden. Die genauen Kadergrößen der weiteren Kategorien (PK, NK1 und NK2) werden noch bekannt gegeben. Lediglich die Altersklassen von NK1 und NK2 stehen bereits fest. Diese beziehen sich auf die bestehenden internationalen Nachwuchs-Wettkämpfe. Dies sind im Ultimate U24 (NK1) und U20 (NK2) und im Discgolf U19 (NK1) und U16 (NK2).

Die jährliche Kadernominierung erfolgt in Rücksprache mit dem DOSB im ersten Jahr der Leistungssport-Förderung bis April 2026 (mit Ende des Kaderzugehörigkeit am 1. Februar 2027) und in den Folgejahren jeweils bis Ende Januar (bei einer Kaderzugehörigkeit dann jeweils vom 1. Februar eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres).