Anti-Doping

Infobeiträge über Anti-Doping beim DFV

Das Bewusstsein gegen Doping schärfen

Anti-Doping-Tests beim DFV ab 2017

Grundlagen zu Doping

Medizinische Ausnahmengenehmigungen

Wie eine Dopingkontrolle abläuft

Was Anti-Doping-Proben für Teilnehmende bedeuten

Das Medizinische und Anti Doping-Ressort des DFV

Das medizinische und Anti Doping-Ressort des DFV hat im Jahr 2011 seine Tätigkeit aufgenommen. Damit hat sich der DFV den Kampf gegen Doping und für ein stärkeres Gesundheitsbewusstsein auf die Fahnen geschrieben. Es wird geleitet vom praktizierenden Arzt Dr. Jascha Wiechelt als Anti-Doping-Beauftragten des DFV. Er ist erreichbar unter antidoping@frisbeesportverband.de.

Die Welt-Anti Doping-Agentur WADA hat der WFDF die Übereinstimmung von Anti-Doping-Regeln und -Programm mit dem Welt-Anti Doping-Code bestätigt. Der DFV hat im Jahr 2016 eine Anti-Doping-Ordnung erstellt, die von der Nationalen Anti-Doping Agentur NADA anerkannt wurde. Demnach finden ab dem Jahr 2017 zunächst in der Sportart Ultimate in den Erwachsenen-Divisionen Anti-Doping-Proben statt.

Das WFDF-Programm beinhaltet einen „Testing Pool“ (TP), bei dem sich  Athleten weltweit zur Abgabe der so genannten „Whereabouts“ verpflichten, was mit einer Eintragung in die ADAMS-Datenbank verbunden ist (Anti-Doping Analysis Management System). Das bedeutet, dass sie angeben müssen, wo sie täglich erreichbar sind. In den Jahren 2014 bis 2016 hatte der DFV jeweils einen Open-Nationalspieler für diesen Testing Pool gestellt.

Die Hauptaufgabe des Medizinischen und Anti Doping-Ressorts des DFV ist Sensibilisierung und Information. Es geht um den Schutz der Gesundheit der Athleten und darum, im Zusammenhang mit einer stärkeren medizinischen Betreuung auch ein wachsendes Bewusstsein gegenüber leistungssteigernden und gesundheitsschädlichen Substanzen zu entwickeln.

Die Kommissionen im Medizinischen- und Anti-Doping-Ressort des DFV

Für Teilnehmende von Ultimate-Nationalteams sind seit der Ultimate-WM 2012 in Japan medizinische Ausnahmegenehmigungen nötig, die ausgestellt werden müssen, wenn Mittel eingenommen, die auf der Verbotsliste stehen. Diese TUEs („Therapeutic Use Exemption“) sind ab 2017 auch für Teilnehmende Deutscher Meisterschaften der 1. Ligen im Ultimate der erwachsenen Divisionen (Open, Frauen und Mixed) nötig (Anforderungen s. Übersicht unten).

Eine solche Ausnahmegenehmigung stellt für internationale Meisterschaften der WFDF aus (siehe nachfolgende Dokumente). Für nationale Meisterschaften stellt diese die NADA aus. Gute Informationen bietet die Web-App der NADA, die sowohl für Android-Telefone als auch für I-Phones kostenfrei erhältlich ist (s. nebenstehenden Screenshot). Weitergehende und spezifische Informationen bietet die Seite www.gemeinsam-gegen-doping.de.

Das Ergebnismanagement bei einer positiven Anti-Doping-Probe liegt beim DFV. Dazu hat der DFV zwei Kommissionen gebildet:

1. Die Anti-Doping-Kommission des DFV ist nach Artikel 7 NADC für das Ergebnismanagement zuständig und begleitet den Prozess von erster Kenntnis einer Unregelmäßigkeit bis zum Disziplinarverfahren

2. Die Kontroll-Kommission regelt Sanktionierungen bei einem bestätigten Verdachtsfall analog den Vorgaben der NADA und gibt das Strafmaß bekannt.

Übersicht der Anforderungen in Bezug auf TUEs

– TUE müssen direkt bei der NADA beantragt werden
– TUE-Anträge müssen schriftlich erfolgen
– TUE-Anträge müssen VOR dem Wettkampf eingereicht werden, sodass sie bis zur DM bereits bewilligt sind
– TUE betreffen aktuell alle Kaderathleten der 1. Ligen Ultimate Open, Frauen und Mixed
– Bei Beratungsbedarf zu TUE bitte an die AD-Kommission des DFV oder an die NADA wenden

Weitergehende und spezifische Informationen bietet die Seite www.gemeinsam-gegen-doping.de.

Dokumente

DFV-Athletenvereinbarung (März 2018)
DFV Anti-Doping-Ordnung (22.03.2016)

Unterlagen des Flugscheiben-Weltverbandes WFDF
und des Welt-Anti-Doping-Verbandes WADA in englischer Sprache
(das aktuelle AD-Programm, die AD-Regeln, der Anmeldebogen für Therapeutic Use Exemptions, die Athlet*innen-Leitlinie, die Prohibited List inkl. Änderungsverlauf, das Monitoring Programm des WFDF) – liegen alle auf der WFDF AD-Seite.

Alle Dokumente der NADA liegen auf dieser Service-Seite.

Zusätzlich hier hinterlegt:
WADA-Doping-Kontrollprozess
WADA TUE-Erläuterungen
WADA Athleten-Aufenthaltsorte

DFV Anti-Doping-Beauftragter

Jascha-Wiechelt1

Dr. Jascha Wiechelt
Otto-Fricke-Krankenhaus
Paulinenberg GmbH
Martha-von-Opel-Weg 34
65307 Bad Schwalbach
antidoping[at]frisbeesportverband.de