Freiluft-Breitensport zu fünft ist wieder erlaubt

Bei der Bundespressekonferenz am 6. Mai 2020 haben die Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten von Bayern Söder und von Hamburg Tschentscher bestätigt, dass das Sportminister*innen-Konzept vom 28. April 2020 freigegeben ist.Der DFV hat Empfehlungen für die Sportarten Ultimate Frisbee, Disc Golf und Freestyle Frisbee erarbeitet (s.u.).

Darin (siehe Link im Vorspann) beschreiben die Sportminister*innen unter Punkt 1, wie der Sport- und Trainingsbetrieb im Freizeit- und Breitensport wieder aufgenommen werden kann. Dazu gelten folgende Einschränkungen: Freizeit- und Breitensport kann stattfinden…

  • zunächst nur an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen,
  • bei gesteuertem Zutritt zu den Sportanlagen ohne Warteschlangen,
  • bei ausreichend großem Personenabstand zwischen 1,5 und 2 Metern,
  • kontaktfrei,
  • unter Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten,
  • bei geschlossenen Umkleidekabinen und Gastronomiebereichen,
  • ohne Nutzung von Umkleiden und Duschen sowie
  • ohne Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen.

Weiterhin dürfen Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden, und es sind auch keine Zuschauer*innen zugelassen. Diese Regen gelten für ALLE Sportarten. Daneben wird erwähnt, dass der DOSB mit den weiter zu entwickelnden 10 Leitplanken (siehe rechts) einen sportfachlichen Rahmen zur Umsetzung des Beschlusses setzt und gleichzeitig die Grundlage für die von den Fachverbänden zu erarbeitenden sportartspezifischen Empfehlungen bildet. Gemäß diesen Leitplanken sind Sportgruppen nur bis zu 5 Personen erlaubt! DOSB-Präsident Alfons Hörmann begrüßte diese Entscheidung:

„Damit können wir auf der Basis der 10 DOSB-Leitplanken und der sportartspezifischen Konzepte der nationalen Verbände nun flächendeckend in die Sportvereine und aktive Bewegung zurückkehren. Wir rufen alle Mitglieder auf, die sportspezifischen Regeln vorbildlich zu beachten.“

DOSB Präsident Alfons Hörmann: „“Eine bewegende Nachricht für Sportdeutschland“

DFV-Empfehlungen für Ultimate, Disc Golf und Freestyle

Auf dieser Grundlage hat der DFV Empfehlungen für die Sportarten Ultimate Frisbee, Disc Golf und Freestyle Frisbee erarbeitet. Dreistufige Pläne berücksichtigen eine stufenweise Änderung der Kontaktbeschränkungen. Jedoch macht nicht der DFV diese Vorgaben, vielmehr sind die jeweiligen Regelungen der Bundes- und der Landesregierungen sowie die Empfehlungen des DOSB, der Landes- sowie Stadt- und Kreissportbünde zu beachten.

BITTE BEACHTEN: Jedes Bundesland setzt diesen Rahmenplan nun in eigener Geschwindigkeit und Freizügigkeit resp. Strenge um. Daneben wird voraussichtlich jede Kommune eine eigene Lösung erarbeiten. Das bedeutet, dass jedes geplante Angebot (entsprechend Gruppenstärke und Platzbedarf) mit dem zuständigen Verein oder der Kommune, dem oder der das Sportgelände gehört, abzustimmen ist!

Nachfolgend die Konzepte, wie im Ultimate, im Disc Golf und im Freestyle ein sportartspezifisches Training unter strenger Einhaltung des jeweils vorgegebenen Rahmens umgesetzt werden kann. Hinweis: Das Konzept der DGA wurde am 20.05.2020 in wenigen Details aktualisiert, diejenigen der UA und der FA wurden am 27.05.2020 in Hinblick auf den Passus zu Risikogruppen unter Stufe 1, Punkt 9 aktualisiert.

Übergangs-Regeln des DFV für die Rückkehr in den Sport, für die Sportarten Ultimate und Beach Ultimate, sportartspezifisch und angelehnt an die DOSB-Leitplanken

Übergangs-Regeln des DFV für die Rückkehr in den Sport, für die Sportart Disc Golf, sportartspezifisch und angelehnt an die DOSB-Leitplanken

Übergangs-Regeln des DFV für die Rückkehr in den Sport, für die Sportart Freestyle Frisbee, sportartspezifisch und angelehnt an die DOSB-Leitplanken