Sportregeln in den Bundesländern

Zusammenfassung gemäß Beitrag der Berliner Morgenpost vom 20.05.2020: „Corona-Regeln gelockert: Das gilt jetzt in Ihrem Bundesland“.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt der DFV keine Gewähr. Vielmehr lautet die dringende Empfehlung, die jeweils geltende Corona-Schutzverordnung des betreffenden Bundeslandes zu befolgen. Weiterhin empfiehlt der DFV lediglich einen Trainings- und Spielbetrieb im Freien. Ein Hallentraining ist aus DFV-Sicht aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr durch Aerosole (siehe dazu diesen Beitrag in der Süddeutschen Zeitung) derzeit nicht zu empfehlen.

  • Nur noch zwei Bundesländer geben eine Beschränkung der Trainingsgruppen auf 5 Personen vor (Bayern und das Saarland, diese kann in Sachsen-Anhalt bereits entfallen).
  • Berlin sieht eine Höchstzahl von 8 Personen pro Trainingsgruppe vor.
  • In den anderen Bundesländern gibt es keine Obergrenze, aber es gilt nach wie vor das Kontaktverbot sowie das Einhalten des Mindestabstands.
  • Offenbar hat der DOSB den zuvor immer wieder betonten Richtwert zur Verkleinerung der Gruppen auf 5 Personen aufgehoben (siehe den Link zum pdf und die Grafik auf der DOSB-Seite mit den Empfehlungen der Sportspitzenverbände).

Der DFV sieht die geplante Aufhebung des Kontaktverbots ab dem 25. Mai in Berlin und ab dem 30. Mai 2020 in NRW sehr kritisch. Stattdessen empfiehlt er, sich weiterhin an die Übergangsregeln des DFV für die Rückkehr in den Sport zu halten (Disc Golf-Regeln in Details aktualisiert). Für Übungen mit körperlicher Belastung empfiehlt der DFV mindestens 4 m Abstand zwischen allen Beteiligten. Damit tendiert der DFV deutlich stärker zu 20 m² Platz pro Person als dem zum Teil nur mit 10 m² angegebenen Platz.

Damit zur Zusammenfassung gemäß Beitrag der Berliner Morgenpost vom 20.05.2020

Baden-Württemberg: Individualsport ist im Freien wieder erlaubt, verboten bleibt Mannschaftssport. [Anmerkung: siehe z.B. die Seite des Württembergischen LSB vom 11. Mai 2020]

Bayern: Bei den Mannschaftssportarten ist nur kontaktloses Training mit höchstens fünf Teilnehmenden erlaubt. [Anmerkung: siehe die Seite des LSB Bayern mit Handlungsempfehlungen vom 20.05.2020]

Berlin: Berliner Sportvereine dürfen ihren Trainingsbetrieb im Freien seit 15. Mai wieder aufnehmen, zunächst in Gruppen bis zu acht Teilnehmern. Das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien ist erlaubt. Ab 25. Mai soll der Wettkampfbetrieb bei kontaktfreien Sportarten wieder möglich sein. [Anmerkung: siehe die Seite des LSB Berlin]

Brandenburg: Das Training in Sportvereinen ohne Wettkämpfe ist wieder erlaubt. [Anmerkung: siehe die Seite des LSB Brandenburg vom 09. Mai 2020, weiter soll ab 28. Mai 2020 auch Indoor-Sport wieder erlaubt sein, siehe hier.]

Bremen: Kontaktarmer Sport wie zum Beispiel Joggen, Rudern, Tennis oder Golf ist auf öffentlichen Sportflächen, in Parks und Vereinsanlagen wieder gestattet. [Anmerkung: der LSB Bremen hat am 19.05.2020 weitere Lockerungen angekündigt]

Hamburg: Individual-Sportarten sind im Freien erlaubt, sofern das Abstandsgebot eingehalten wird. Alle Sportarten im Freien sind erlaubt, solange sie kontaktfrei ausgeübt werden. Außensportanlagen können öffnen, solange Umkleiden und Duschen geschlossen bleiben. [Anmerkung: siehe die Seite des Hamburger Sportbund vom 12.05.2020]

Hessen: Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel darf wieder aufgenommen werden. [Anmerkung: Wettkampfsport bleibt jedoch verboten. Siehe die Seite des LSB Hessen zum Wiedereinstieg in den Vereinssport.]

Mecklenburg-Vorpommern: Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel ist in einer Gruppengröße von fünf Personen erlaubt. [Anmerkung: Einen konkreten Richtwert zur Verkleinerung der Gruppen empfiehlt der DOSB offenbar nicht mehr. Siehe die Seite des LSB Mecklenburg-Vorpommern zur schrittweisen Öffnung des Sportbetriebs.]

Niedersachsen: Sport auf Anlagen im Freien ist gestattet. [Anmerkung: siehe die Seite des LSB Niedersachsen vom 19.05.2020]

Nordrhein-Westfalen: Kontaktloser Breitensport und der Trainingsbetrieb im Freien ist erlaubt. Ab dem 30. Mai darf auch wieder Sport mit unvermeidbarem Körperkontakt betrieben werden. [Anmerkung: siehe die Seite des LSB NRW, Wiederaufnahme des Sportbetriebs, aktualisiert am 20.05.2020]

Rheinland-Pfalz: Freizeit- und Breitensport ist im Freien unter Einhaltung der Abstandsregeln wieder erlaubt. [Anmerkung: siehe die Seite des LSB Rheinland-Pfalz vom 13.05.2020]

Saarland: Sportler*innen dürfen an der frischen Luft alleine oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen aktiv sein. [Anmerkung: siehe die Seite des Landessportverband für das Saarland vom 04.05.2020, das gilt auch nach der Aktualisierung vom 18.05.2020]

Sachsen: Vereinssport unter freiem Himmel ist wieder möglich, allerdings nur mit Mindestabstand. [Anmerkung: siehe die FAQ-Seite des LSB Sachsen, aktualisiert am 19. Mai 2020]

Sachsen-Anhalt: Für bis zu fünf Personen ist Sport im Freien erlaubt, solange sie den direkten Kontakt vermeiden. [Anmerkung: gemäß neuester Verlautbarung des LSB Sachsen-Anhalt vom 19.05.2020 kann die 5-Personen-Regelung entfallen]

Schleswig-Holstein: Kontaktfreie Sportarten sind im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt. [Anmerkung: siehe § 11 der Ersatzverkündung der Landesregierung vom 16. Mai 2020, gültig seit 18. Mai 2020]

Thüringen: Kontaktfreie Sportarten sind im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt. Der professionelle Mannschaftssport bleibt untersagt. [Anmerkung: siehe die Übersichtsseite des LSB Thüringen]