Ohne Struktur keine Anerkennung

DFV-Struktur2013Übersicht über die beschlossenen Satzungs-Änderungen – Landesverbände Frisbeesport in Vorbereitung

Frankfurt am Main – Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung (JHV) des Deutschen Frisbeesport-Verbandes (DFV) sind einige kleinere Satzungsänderungen beschlossen worden. Diese betreffen vor allem die in Gründung befindliche Landesverbände Frisbeesport als künftige DFV-Mitglieder und die Aufnahme der Verbandsjugend in die Satzung (s. Grafik). Daneben wurde auch das Geschäftsjahr auf das Kalenderjahr gelegt.

Insgesamt fünf Bereiche an Satzungsänderungen standen zur Abstimmung, die daraus entstandene neue Satzung ist in ihrer vorläufigen Form hier einzusehen. Der erste Bereich betraf das Ergänzen der in Gründung befindlichen Landesverbände als Mitglieder, da ohne die namentliche Nennung die formal juristische Voraussetzung nicht gegeben wäre. Ihre Gründung wird den Organisationsgrad und damit die Spiel- und Entwicklungsmöglichkeiten unserer Sportarten deutlich befördern. Dies betrifft § 1, Punkte 2, 3 und 10, § 2, Punkte 1, 2, 3 und 6 und 7, § 3, Punkte 1, 2 und 3, sowie  § 5, Punkte 2, 6, 7 , 8 und 9.  

Anschließend ging es um die Verbandsjugend als zusätzliches Organ des DFV, um die Jugend im Verband (bis 27 Jahre) thematisch aufzuwerten und ihr die ihr zustehenden Gestaltungsfreiheiten zu geben. Zudem ist diese Aufnahme auch dafür unerlässlich, wenn es um die Bewilligung von Fördergeldern für Jugendprojekte geht. Dies betrifft § 6 ORGANE, in der Auflistung eingangs Punkt d) neu, sowie als neuer Unterpunkt 5 (hier muss jeweils „Verbandsjugend“ anstelle von „Vereinsjugend“ stehen). Weiterhin wurde das Geschäftsjahr auf das Kalenderjahr angepasst, da auch die Mitgliedsgebühren jährlich eingezogen werden, was auch die Abrechnung im Zyklus des Kalenderjahres vereinfacht. Dies betrifft § 15 GESCHÄFTSJAHR, sowie § 6 ORGANE, 1.0 Delegiertenversammlung, Abschnitt b. Dort steht, dass die nächste JHV bereits Ende des Quartals 1 des Folgejahres stattfinden wird.

Über einige redaktionelle Änderungen war jeweils gesondert abzustimmen, so das Verschieben des Punktes § 1.13 an die Stelle des dazu gehörigen Paragrafen § 14.2 (wohin das Kapital bei Auflösung des DFV fließt), das Ergänzen eine fehlenden Wortes „und“ in § 6, Punkt 2, Der Vorstand, Absatz b (redaktioneller Fehler) sowie das Herausnehmen der Festlegung von abteilungsspezifischen Gebühren durch den Vorstand, der sie jedoch nach wie vor verantwortet und beglaubigt, in § 6, Punkt 2, Der Vorstand, Absatz c. Dies ist künftig Sache der Abteilungen. Zuletzt wurde ein Satz zur Stimmberechtigung von Mitgliedern des erweiterten Vorstandes gelöscht, die laut Satzung nicht gegeben ist (inhaltlicher Fehler), in § 6, Punkt 3, Der erweiterte Vorstand, Absatz b.

Schließlich hatte Werner Szybalski von der DJK GW Marathon Münster zwei weitere Anträge auf Satzungsänderungen gestellt, die nach eingehender Diskussion ebenfalls einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen wurden: So wurde das fehlende Stimmrecht passiver Mitglieder gestrichen, da gerade passive Mitglieder es sind, die ehrenamtlich vieles leisten. Eine Gefahr der Unterwanderung wurde nicht gesehen. Zudem wurde auch ein Passus zur Melderoutine von Mitgliedsvereinen, in denen Vereine Mitglieder sind, gestrichen, der überflüssig erschien und das Problem ergab, dass dann zukünftige Landesverbände keine Delegierten entsenden dürften. Beide Anträge betreffen § 5 Recht und Pflichten der Mitglieder, Punkte 1 und 2.

Zuletzt erfolgte eine Schlussabstimmung, um die somit entstandene neue Satzung gesamtgültig mit mindestens 2/3-Mehrheit in Kraft treten zu lassen. Auch diese Abstimmung endete einstimmig ohne Enthaltung für den Antrag. Nun wird sich Geschäftsführer Jörg Benner auf die Suche nach weiteren Mitstreitern für das neu gegründete „Komitee Sportpolitik“ machen, das sich um die Argumentation für die Gründung von Landesverbänden, das Erstellen einer Mustersatzung und das Eruieren der jeweiligen Voraussetzungen je nach Landessportbund kümmern wird. Für eine Anerkennung durch den DOSB sind 10.000 registrierte Mitglieder und die Aufnahme von sieben Landesverbänden Frisbeesport in Landessportbünde nötig.

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