DFV führt zwei Jahresversammlungen online durch

Jahresversammlungen 2019 der Ultimate-Abteilung am Freitag 6. November 2020 und des Deutschen Frisbeesport-Verbandes am Sonntag 8. November 2020

Nachdem die für Anfang April geplanten Jahresversammlungen infolge der Corona-Krise vertagt werden mussten, beabsichtigte das DFV-Präsidium zunächst möglichst Präsenzveranstaltungen noch im Herbst durchzuführen. Dieser Plan wurde jedoch aufgrund der wieder steigenden Corona-Fallzahlen aufgegeben. Stattdessen hat der DFV IT-Beauftragte Matthias Brandt die technische Lösung für eine Online-Durchführung erarbeitet. Diese steht in Übereinstimmung mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (Covid-19-Gesetz, Artikel 2).

Beide Sitzungen werden öffentlich online über die Videokonferenz-Plattform „Teams“ geführt (Links stehen unten), daneben erhalten alle benannten Delegierten einen personalisierten Zugang zum System „OpenSlides“, über das rechtssicher die Wahlen durchgeführt werden. OpenSlides ist somit nicht-öffentlich, sondern nur für alle Wahlberechtigten zugänglich. Daher war es notwendig, dass die Namen aller Delegierten jeweils inklusive einer eigenen Mailadresse übermittelt wurden.

Die Termine der beiden Online-Jahresversammlungen sind für die DFV Ultimate-Abteilung der Freitag, 6. November 2020, ab 17:00 Uhr und für den DFV der Sonntag, 8. November 2020, ab 10:00 Uhr. Der DFV hatte seine Mitgliedsorganisationen am 7. Oktober vorab informiert und die Einladungen zu beiden Veranstaltungen am 15. Oktober postalisch und per Mail versandt, fristgerecht drei Wochen vor den anberaumten Terminen. Die Unterlagen zu beiden Veranstaltungen wurden den Delegierten ebenfalls online zugänglich gemacht.

Die Tagesordnungen der beiden Sitzungen sehen Berichte, Neuwahlen und Anträge vor. An Anträgen stehen vor allem Änderungen an der Geschäftsordnung der DFV Ultimate-Abteilung, sowie an der Satzung und an der Rechtsordnung des DFV an, um diese Dokumente alle noch besser aufeinander abzustimmen. Der DFV freut sich darauf, diese neuen Erfahrungen zu machen, um anschließend bewerten zu können, ob die Online-Durchführung von Jahressitzungen auch zu Nicht-Pandemiezeiten eine gute Alternative darstellt.

Hintergrund: Im Zuge der Bekämpfung der Folgen der COVID-19-Pandemie hat der Deutsche Bundes­tag am 25. März 2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (Covid-19-Gesetz, s. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav)  beschlossen. Art.2 des Covid-19-Gesetzes enthält das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie“ (Covid-19-MaßnG). § 5 Covid-19-MaßnG regelt Erleichterungen, die u.a. auch die Handlungsfähigkeit und die Beschlussfassung von Vereinen und Verbänden auch bei stark beschränkten Versammlungsmöglichkeiten sicherstellen soll. Aufgrund des Covid-19-MaßnG kann nun auch die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ohne physische Teilnahme am Versammlungsort ermöglicht werden, wenn die Mitglieder­rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden können. Vgl. dazu den Beitrag auf dem Rechtsanwalts-Blog cr-online.de vom 4. September 2020.

Die öffentlichen Links zu den Sitzungen:

  • Jahresversammlung der DFV Ultimate-Abteilung am 6. November 2020 ab 17:00 Uhr auf MS Teams: http://tiny.cc/wokzsz.
  • Jahresversammlung des Deutschen Frisbeesport-Verbands am 8. November 2020 ab 10:00 Uhr auf MS Teams: http://tiny.cc/7bkzsz.