Q&A Mitgliedschaft

Allgemeine Hinweise und Erläuterungen zur Mitgliedschaft im DFV, die seit 2015 zum Großteil nur noch über Landesverbände möglich ist (aktuell bestehen zwölf, in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz/Saarland,  Sachsen und Sachsen-Anhalt (Stand Dezember 2022). Weitere Fragen und Antworten zur Mitgliedermeldung über das Portal dfv-mv.de findet Ihr auf der Seite Q&A Mitgliedermeldung.

1. Wer ist beitrittsberechtigt und was kostet die Mitgliedschaft?
Beitrittsberechtigt sind eigenständige Vereine oder Abteilungen bestehender Vereine sowie Landesverbände (maximal einer pro Bundesland). Sobald ein Landes­verband offizielles und alleiniges Mitglied seines Bundes­landes im DFV wird, erfolgen Mitglieds­anträge nur noch über die Landesverbände (s. kommende Frage und Antwort). Die Mitgliedsgebühren beim DFV betragen derzeit für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahren 6,00 Euro pro Jahr (5,50 EUR, wenn ein LV besteht, Stichtag ist der 1.1. des jeweiligen Jahres), für Erwachsene ab 20 Jahren 12,00 Euro pro Vereinsmitglied und Jahr (11,00 EUR, wenn ein LV besteht), für passive Mitglieder liegt die Gebühr seit 2017 bei 0 EUR (vgl. Gebührenordnung)..
2. Wie meldet sich ein Verein oder eine Abteilung an?
Zunächst muss für eine Anmeldung der DFV-Aufnahmeantrag (für Abteilungen von Mehrsparten-Sportvereinen und auch für reine Frisbeesport-Vereine) ausgefüllt werden (s. Link). Dazu sind Fotokopien des aktuellen Vereinsregisterauszugs sowie der Gemeinnützigkeitsbestätigung (Bescheinigung des Finanzamtes) beizufügen. In dem Formular werden die Kontaktdaten des Ansprechpartners und die Zahl der aktiven Mitglieder zum Zeitpunkt der Anmeldung abgefragt. Sofern ein Landesverband Frisbeesport im Bundesland des Vereins besteht, der dem DFV beitreten möchte, so erfolgt der Beitritt rechtlich zu diesem Landesverband. Der DFV nimmt die Anmeldung dann stellvertretend entgegen und leitet dem Landesverband das Anmeldeformular zur Anerkennung zu, bis bei diesem eigene Unterlagen bereit stehen. 
3. Wie erlange ich mit meiner Gruppe Vereinsstatus?
Idealerweise seid ihr als Frisbeesport-Abteilung einem Verein angeschlossen oder ihr gründet selber einen Verein. Der DFV empfiehlt, einem bestehenden Verein beizutreten, der Trainingsmöglichkeiten in Form von Sportplätzen bietet sowie viele weitere Vorteile, alleine durch die bestehende Einbindung in die örtliche Sportpolitik. So übernimmt der Verein auch die Anmeldekosten beim Verband sowie in vielen Fällen wenigstens einen Teil der Fahrtkosten und wenigstens zum Teil die Anmeldegebühren für Turniere (Verhandlungssache). Um einen Verein zu gründen, werden sieben erwachsene Personen benötigt. Bei der Suche nach einem geeigneten Verein helfen wir euch gerne, etwa durch das beispielhafte Vereins-Anschreiben sowie eine entsprechende Mustersatzung. Bei Gründung des Vereins wird eine Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit ausgestellt. Diese ist gemeinsam mit dem Auszug aus dem Vereinsregister und der Neuanmeldung beim DFV resp. beim Landesverband vorzulegen (s. Frage und Antwort 2). 
4. Warum eine zentrale Online-Mitgliederdatenbank?
Aufgrund der immer stärker wachsenden Spielerzahlen hat der Deutsche Frisbeesport-Verband e.V. (DFV) eine zentrale Mitglieder­datenbank eingeführt und dazu ein Daten­sicherheits-Konzept erstellt, das den Zugang zu und Umgang mit den Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz regelt. Mit Maria Kairies aus Münster wurde eine studierte Juristin als DFV-Datenschutz­beauftragte gewonnen. Sie ist bei Fragen erreichbar unter datenschutz@frisbeesportverband.de
5. Wie sind Mitglieder anzumelden?
 Schritt 1: Jeder neu (auch über einen Landes­verband) gemeldete Verein erhält Zugang zum Portal der zentralen DFV-Mitgliederverwaltung unter dfv-mv.de. Für die gemeinsame Nutzung des Portals unter strikt getrennten Zugriffsrechten bestehen Rechtsverträge zwischen den Landesverbänden und dem DFV.

Schritt 2: Die Vereine holen sich von jedem neuen Mitglied die erforderlichen Daten ein (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum sowie ggf. die Mailadresse) und lassen sich durch Unterschrift auf der Datenschutzerklärung (einmalig) bestätigen, dass diese Daten vom Verein und vom Verband gespeichert und zu Verwaltungszwecken genutzt werden dürfen (diese Erklärung verbleibt beim Verein).

Schritt 3: Die Vereine geben zwischen dem 01.12. des Vorjahres und dem 31.01. des Kalenderjahres einmal jährlich eine Jahresmeldung ab. Dazu loggen sich Vereinsadmins auf der Seite www.dfv-mv.de ein, gehen auf Verwaltung, klicken Antrag an und wählen Jahresmeldung aus. Dabei bestätigen sie, dass ihnen die Einverständnis-Erklärungen ihrer Mitglieder zum Datenschutz vorliegen.

Schritt 4: Im Verlauf des Jahres sind jederzeit weitere Nachmeldungen möglich. Achtung: Nachmeldungen bitte rechtzeitig vor dem anstehenden ersten Einsatz gesammelt eingeben, dies erleichtert den Administrationsaufwand. Weitere Fragen und Antworten findet Ihr auf der Seite Q&A Mitgliedermeldung

6. Wann sind Mitglieder anzumelden?
Die Jahresmeldung kann jeweils ab Anfang Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des betreffenden Kalenderjahres vorgenommen werden. Mittels unterjähriger Nachmeldung können die Vereinsadmins jederzeit Spielerinnen und Spieler online nachmelden. Details zu Fragen des Zeitpunkts und zu anderen Aspekten findet Ihr auf der Seite Q&A Mitgliedermeldung.  
7. Wie erfolgt die Zahlung der Mitgliedsgebühren?
Das Zahlungsverfahren für die DFV-Mitgliederver­waltung wurde für alle Vereine auf Lastschrifteinzug vereinheitlicht. Dies vereinfacht den Prozess für beide Seiten und stellt mit dem pünktlichen Zahlungseingang auch die Spielerlaubnis der gemeldeten Spielerinnen und Spieler sicher. Gleichzeitig verhindert diese Methode ein überhöhtes Arbeitsaufkommen für die ganz überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeiter im DFV, auch in der Mitgliederverwaltung. Vereine, die aus organisatorischen Gründen nicht am Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, müssen pro Rechnungsstellung 5,- Euro extra bezahlen. Der Stichtag für das Lastschriftverfahren zur Jahresmeldung des DFV ist der 1. März des laufenden Jahres. Vereine, die nicht daran teilnehmen, erhalten die Rechnung bereits zum 1. Februar. 
8. Was hat das einzelne Mitglied zu tun?
Die einzelne Spielerin und der einzelne Spieler muss einmalig eine Datenschutzerklärung unterschreiben. Im ersten Jahr der Vereinsmitgliedschaft wird der Verein damit auf die Spielerin oder den Spieler zukommen und die benötigte Unterschrift einholen, wenn er sie oder ihn erstmals meldet. Ohne Einwilligung in die Datenschutzerklärung können Spielerinnen und Spieler nicht an den DFV-Turnieren teilnehmen (s. Fragen 10 und 11). Einzelne Mitglieder haben keinen Zugriff auf die DFV-Mitgliederdatenbank. Auch ihre DFV-Nr., falls sie nicht bekannt ist, aber benötigt werden sollte, kann ihnen nur ihr Vereinsadmin mitteilen. 
9. Wie tritt ein Verein aus dem Verband aus?
Vereine können schriftlich drei Monate zum Jahresende aus dem Deutschen Frisbeesport-Verband e.V. (DFV) austreten. Entsprechendes gilt bei den Landesverbänden. Bereits gezahlte Mitgliedsgebühren werden nicht zurück erstattet. Vereine und ihre Mitglieder, die nicht mehr aktiv Frisbeesport betreiben, haben die Möglichkeit unentgeltlich (ohne Jahresgebühr gegenüber dem DFV) den Frisbeesport als passive Mitglieder weiterhin zu unterstützen.
10. Warum ist die Datenschutzerklärung nötig?
Bei den in der Datenschutzerklärung genannten Daten geht es um die öffentliche Nennung und bildliche Darstellung der Teilnehmer an DFV-Turnieren. Die aktuelle DFV-Datenschutzerklaerung entspricht noch den Forderungen des Bundesdatenschutzgesetzes, eine Aktualisierung gemäß DSGVO folgt zügig. Ging das Gesetz früher davon aus, dass jemand, der an einem öffentlichen Turnier teilnimmt, automatisch damit einverstanden ist, auch namentlich in Start- und Ergebnislisten aufzutauchen, so ist das heute nicht mehr so gültig. Auch Bilder dürfen nicht immer veröffentlicht werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausübung des Sports stehen. Durch die DSE stellt der DFV jedoch ausdrücklich sicher, dass es keine nachträglichen Einwände gegen die Erwähnung und bildliche Darstellung von Teilnehmern an DFV-Turnieren gibt. Zudem besteht er auf der Einwilligung aus drei Gründen:

  1. um die Daten von der Mitgliederverwaltung an die Turnierverwaltungen weitergeben zu dürfen,
  2. um – bei entsprechender Einwilligung des Mitglieds auf dem Datenschutzblatt – einen Email-Kontakt zu erfassen, etwa für Newsletter, direkte Kontaktaufnahme sowie für die Auskunft des Mitgliedsstatus zum Zweck eines Rabatts, und
  3. zur Information der Mitglieder, was mit welchen Daten geschieht.
11. Was passiert, wenn ich die Datenschutzerklärung nicht unterschreibe (außer bei passiven Mitgliedern)?
Wer die Datenschutzerklärung nicht unterschreibt, ist auf DFV-Turnieren nicht spielberechtigt. Der DFV muss die Verantwortung, dass die gemeldeten Spielerinnen und Spieler alle die Datenschutzerklärung unterschreiben bzw. unterschrieben haben, jedoch an die Vereine delegieren. Nur diese können ihre Mitglieder alle direkt erreichen. Ohne die Zusicherung der Vereine, dass jede Spielerin und jeder Spieler diese Erklärung unterschrieben haben, ist die jeweilige Freischaltung der Daten im Internet nicht möglich. Der DFV legt dann in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutz-Gesetz lediglich einen Stammdatensatz an (mit der DFV-Nummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Verein). Diese Informationen benötigt der DFV für die Mitglieder-Verwaltung. Die Daten werden dann aber nicht an die Turnierverwaltungen weitergegeben oder veröffentlicht. Deshalb ist die Teilnahme an DFV-Turnieren nicht möglich. Auch bei passiven Mitgliedern sollen die Vereine dem DFV wenigstens die Stammdaten übermitteln, sowie sich dazu eine verkürzte, einseitige Datenschutzerklärung unterschreiben lassen.
12. Wozu benötige ich meine DFV-Mitgliedsnummer?
Die DFV-Nummer wird bei der ersten Anmeldung zu einem DFV-Turnier einmalig abgefragt und im Spielerprofil der Turnierverwaltungen der Ultimate-  und der Discgolf-Abteilung gespeichert. Die Turnierverwaltungen der Ultimate- und der Discgolf-Abteilung greifen jeweils auf den benötigten Teil der zentral gesammelten Mitgliederdaten zu. So wird bei einer Anmeldung zu einem Verbandsturnier bereits unmittelbar geprüft, ob die Spielerin oder der Spieler DFV-Mitglied ist. Andernfalls ist keine Anmeldung möglich. Spieler können ihre DFV-Nummer bei ihrem Verein erfragen.
13. Was mache ich im Falle einer Doppelmitgliedschaft?
Doppelmitgliedschaften sind grundsätzlich möglich, wenn eine Spielerin oder ein Spieler z.B. in einem Verein Ultimate-Mitglied und in einem zweiten Discgolf-Mitglied. Wer doppelt oder dreifach gemeldet ist, zahlt auch doppelt und bekommt auch zwei oder mehr DFV-Nummern. Es liegt dann am Mitglied selber, bei der Anmeldung zu z.B. einmal einem Ultimate-Turnier und einmal einem Discgolf-Turnier die jeweils richtige Nummer anzugeben. Nur dann erfolgt auch die benötigte Freischaltung des Profils, um es für die Teilnahme am jeweiligen Turnier zuzulassen. Mitglieder, die über einen Verein z.B. Ultimate und Discgolf spielen, können mit ein- und derselben Nummer auch problemlos bei beiden Arten von Turnieren teilnehmen. Weiterhin können neben einer aktiven Mitgliedschaft im aktuellen Verein, wo ich derzeit Sport treibe, auch passive Mitgliedschaften in weiteren Vereinen bestehen, denen gegenüber ich mich verbunden fühle. Jedoch kann in einer Sportart nur eine aktive Meldung erfolgen, selbst wenn ich regelmäßig in zwei verschiedenen Vereinen aktiv trainiere.

-> Weitere Fragen und Antworten zur Mitgliedermeldung!

Frisbeesportler unter einem Dach

Der Deutsche Frisbeesport-Verband e.V. ist der Dachverband aller Frisbeesportarten in Deutschland und verfolgt gemäß Satzung das Ziel, Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zu werden. Hierzu ist eine Menge von 10.000 Mitgliedern nötig, was bei aktuell rund 9.000 Mitgliedern nicht mehr weit entfernt scheint. Legt man das mehr als 10-prozentige Wachstum der vergangenen fünfzehn Jahre an (mit ASusnahme der beiden Corona-Jahre), so wird diese Zahl bereits Ende 2023 erreicht. Der Beitritt öffnet die Tür für offizielle Anerkennung als nationaler Sportdachverband, Vergünstigungen in den Bereichen Versicherung und Rechtsschutz sowie die mögliche Aufnahme in Förder­programme sowohl im Breiten- wie im Spitzensport, auf Bundesebene ebenso wie im kommunalen Bereich.

Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft?

Der Deutsche Frisbeesport-Verband e.V. betreibt als gemeinnützige Institution die Verbreitung der Disc-Sportarten. Die Mitgliedsvereine profitieren von der Unterstützung, die der DFV ihnen bietet, unter anderem: Spielanleitungen im Bereich Schulsport, Vermittlung von Know-How und von praktischen Arbeitshilfen sowie die Vermittlung von Spielerkontakten, von Medienanfragen sowie von Förderprogrammen. Daneben steht der DFV als nationaler Dachverband für die Ausrichtung Deutscher Meisterschaften und ermöglicht die Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften.

Weiterhin sind in Planung:

  • Unterlagen zur Turnierausrichtung wie Plakatvorlagen, Flyer und versendbare Ausstellungstafeln
  • Vergünstigungen für DFV-Merchandise-Produkte (Scheiben, Shirts, Sticker)
  • Vergünstigungen durch Kooperationen mit Unternehmen und Händlern
  • Refinanzierung administrativer Kosten durch Sponsor-Partnerschaften
  • u.a.m.

Das alles trägt insgesamt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen bei, um Frisbeesportarten auszuüben. Darüber hinaus gilt natürlich in jedweder Hinsicht: Gemeinsam sind wir stark! Das heißt:

  • Je mehr miteinander spielen, umso größer wird der gemeinsame Spaß sein!
  • Je mehr bereit sind, Kindern und Jugendlichen etwas von der Faszination des Frisbeesports zu vermitteln, umso breiter wird die Basis in der Zukunft!
  • Je mehr in Konkurrenz um sportliche Spitzenleistungen stehen, umso stärker werden unsere Nationalteams im internationalen Vergleich!

Siehe auch die DFV-Selbstdarstellung.