Kündigung von Frisbee NRW beim DFV zum Jahresende
NRW-Vereine können sich ab 1. Januar 2022 vorübergehend wieder direkt beim DFV anmelden
Am 30. September 2021 hat die DFV-Geschäftsstelle das Kündigungsschreiben des Landesverbandes Frisbeesport Nordrhein-Westfalen erreicht. Damit hat der Landesverband fristgerecht seinen Austritt aus dem DFV zum 31. Dezember 2021 erklärt.
Eine Vorankündigung oder Begründung des Schrittes erfolgte zunächst nicht. Das DFV-Präsidium hat umgehend Kontakt mit dem Absender aufgenommen, konnte ihn aber nicht zur Rücknahme des weitreichenden Schrittes bewegen. Dem DFV ist nicht bekannt, auf welcher Basis dieser Entschluss gefasst wurde. Er steht nach Auffassung des DFV-Präsidiums nicht im Einklang mit der Präambel der Satzung des Landesverbands, worin es heißt: „Der Frisbeesport-Landesverband Nordrhein-Westfalen wird gegründet, um die Interessen und Aufgaben des Deutschen Frisbeesport-Verbandes e.V. (DFV) auf Länderebene der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten.“ (Quelle: www.frisbee-nrw.de/satzung).
Durch diesen Schritt verlieren unter anderem alle dem Landesverband Frisbeesport Nordrhein-Westfalen angeschlossenen Vereine bzw. deren Spielende ab dem 1. Januar 2022 die Spielberechtigung bei DFV-Veranstaltungen. Denn mit Austritt des Landesverbandes werden auch alle ihm angeschlossenen Vereine nicht mehr Mitglieder im DFV sein. Die so genannte „Verbandskette“ – vom Bundesverband über den Landesverband und künftige Regional-, Kreis- oder Stadtverbände – ist in NRW damit unterbrochen.
Allen Vereinen und Abteilungen in NRW, die nach wie vor im organisierten Frisbeesport verbleiben und sowohl regional als auch überregional am Spielgeschehen im Ultimate und im Discgolf teilnehmen möchten, wird empfohlen sich dafür neu zu orientieren. Wenn zum 1. Januar 2022 der Landesverband Frisbeesport Nordrhein-Westfalen nicht mehr in der Verbandskette für den organisierten Frisbeesport zuständig ist, steht den Frisbeesport-Vereinen in NRW offen, sich vorübergehend wieder direkt beim DFV anzumelden, bis sich in NRW eine neue, dafür zuständige Organisation gegründet hat.
Der DFV bedauert diesen Schritt sehr, zumal aktuell die Bestrebungen für eine Aufnahme in den DOSB stark an Fahrt aufgenommen haben, und der DFV nach wie vor beabsichtigt, die dazu nötigen Auflagen bis Mitte des Jahres 2022 zu erfüllen. Der DFV hat dem Landesverband Frisbee NRW eine Bestätigung seiner Kündigung der Mitgliedschaft zum 31.12.2021 per Einschreiben zugesandt.
ToDos für NRW-Vereine mit Interesse an überregionalem Spielbetrieb
Alle Frisbeesport-Vereine und -Abteilungen in Nordrhein-Westfalen, die zusammen mit den mehr als 150 weiteren Vereinen bundesweit den Weg in Richtung DOSB-Aufnahme mitgehen möchten, sind herzlich dazu eingeladen und werden ausdrücklich dazu ermuntert!
Dazu können sie ab sofort die Unterlagen für eine vorübergehende Aufnahme in den DFV ab dem 1. Januar 2022 bei der DFV-Geschäftsstelle einreichen. Dazu ist dieses Aufnahmeformular auszufüllen und ihm sind Kopien der aktuellen Bescheide vom Amtsgericht (Vereinsregisterauszug) und vom Finanzamt (Steuer-Freistellungserklärung) beizufügen.
Für die Meldung der Spielenden kann weiterhin das Portal dfv-mv.de genutzt werden, in dem die bisherigen NRW-Vereine nach wie vor mit einem Datenbestand an Spieler*innen vorhanden sind. Unmittelbar am 1. Januar 2022 erfolgt im Portal eine Neuzuordnung der NRW-Vereine, die sich wieder angemeldet haben, zum DFV.
Die Jahresmeldung dieser Vereine auf Basis ihres Datenbestands kann dann ab dem 2. Januar 2022 gegenüber dem DFV abgegeben werden. Damit ermöglicht der DFV einen reibungslosen Ablauf und eine fortgesetzte überregionale Spielberechtigung der Spielenden der NRW-Vereine, die sich zu Beginn des Jahres 2022 beim DFV anmelden. Im weiteren Verlauf des Jahres hofft der DFV darauf, dass aus dem Kreis der interessierten NRW-Vereine eine neue für NRW zuständige Organisation auf Landesebene gegründet wird.