Rechtsdokumente wurden harmonisiert

Bei der U24 Ultimate-WM in Heidelberg 2019 (v.l.): Johannes Schöck, Ehrenpräsident Thomas Griesbaum, Volker Schlechter, Jens Spiegelberg, Dominik Dannehl, Jörg Benner und Guido Klein.

Alle gefassten Beschlüsse der Jahres-Delegiertenversammlung des DFV am 8.11.2020

Wie berichtet fand die Jahresversammlung des DFV am 8.11.2020 online auf einer öffentlichen Videokonferenz-Plattform statt, wobei die Beschlüsse über einen separaten Server mit personalisierten Zugängen aller Delegierten gefasst wurden. Die Vorstandsposten inklusive derjenigen der Kassenprüfenden wurden allesamt bestätigt. Zudem konnten die Rechtsdokumente der Satzung und Rechtsordnung harmonisiert werden. Die Beschlüsse im Einzelnen.

Nach dem Berichtsteil mit Aussprache erfolgte die Entlastung des Vorstands ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung. Bei den anschließenden Neuwahlen wurden alle Kandidaten jeweils ohne Gegenstimmen gewählt und nahmen alle die Wahl an. Präsident wurde Volker Schlechter, Vizepräsidenten wurden Johannes Schöck, Jens Spiegelberg, Guido Klein und Dominik Dannehl. Erweiterte Vorstände sind für ein weiteres Jahr Wolfram Kolbe für Ultimate, Stephan Mesel für Disc Golf und Waldemar Wagner für Freestyle Frisbee sowie Ralf Simon für Bildung und Wissenschaft. Kassenprüfer wurden erneut Thomas Boensch und Folko Drewes. Die Finanzplanung 2020 inklusive Vierjahresplan wurde ebenfalls ohne Gegenstimmen angenommen, bei 3 Enthaltungen.

Daraufhin standen Anträge zu Satzungsänderungen und Änderungen der Rechtsordnung an. Im Vorjahr hatte die DFV-Verbandsspruchkammer in ihrem Spruch 01-2019 klar gemacht, dass sie nicht für jede kleine (so genannte „vorinstanzliche“) Sanktionierung zuständig ist, sondern erst dann ins Spiel kommt, wenn gegen eine solche Entscheidung Einspruch eingelegt wird. Daraufhin hat eine Arbeitsgruppe im DFV ab dem vierten Quartal 2019 die Harmonisierung der Rechtsdokumente Satzung, Rechtsordnung und Abteilungsordnung (am Beispiel Ultimate-Abteilung) vorbereitet. Die Satzungsänderungen im Einzelnen:

  • Antrag 1: Durchgängiges Ersetzen des Begriffs Vorstand“ durch „Präsidium“– angenommen ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung.
  • Antrag 2: Durchgängiges Ersetzen des Begriffs „erweiterter Vorstand“ durch „Gesamtvorstand“ – angenommen ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung.
  • Antrag 3: Änderung der Zuständigkeit der Delegiertenversammlung (nicht mehr zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich anderen Organen übertragen sind). –angenommen bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen. Hinweis: Dieser Passus trifft vielmehr auf das gemäß §26 BGB haftende Präsidium zu und ist dafür gleichlautend auch bereits in der Satzung zu finden.
  • Antrag 4 zu Änderungen der Bestimmungen zu Ordnungsmaßnahmen im § 10, Sportrechtsweg (v.a. Einfügen des Worts „insbesondere“, um zu verdeutlichen, dass daneben auch andere möglich Ordnungsmaßnahmen möglich sind) – angenommen ohne Gegenstimme und ohne Enthaltungen.
  • Antrag 5: Einbinden der Verbandsspruchkammer In § 11, Gnadenrecht angenommen ohne Gegenstimme und ohne Enthaltungen.
  • Antrag 6: Aktualisieren des jüngsten Vereinsregister-Auszugsdatums in § 17, Inkrafttreten –angenommen ohne Gegenstimme und ohne Enthaltungen.
  • Antrag 7: Aufnahme einer Antidiskriminierungs-Erklärung als neuer, letzter Unterpunkt in § 1 der DFV-Satzung, auf Anregung des Welt-Flugscheibenverbands WFDF (World Flying Disc Federation). Im Wortlaut: „13. Der DFV positioniert sich gegen jegliche Form der Diskriminierung und wirkt aktiv auf die Chancengerechtigkeit aller Teilnehmenden im Frisbeesport hin. Näheres zu diesen Grundsätzen und ihrer Umsetzung in der sportlichen Praxis regelt eine entsprechende Ordnung.“ – angenommen bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen.

Damit wurden alle Anträge auf Satzungsänderungen mit der nötigen Zweidrittelmehrheit angenommen. Im Weiteren waren die Anträge zur Änderung der Rechtsordnung zu behandeln.

  • Antrag 1: Durchgängiges Ersetzen des Begriffs Vorstand“ durch „Präsidium“ – angenommen ohne Gegenstimme und ohne Enthaltungen.
  • Antrag 2: Vereinheitlichte Begrifflichkeiten hinsichtlich Sanktionen (s.o., dritter Absatz) –angenommen ohne Gegenstimme und ohne Enthaltungen.
  • Antrag 3: Änderungen im § 3 Zuständigkeit – angenommen bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen.
  • Antrag 4: In § 6a entfällt der Hinweis auf Poststempel – angenommen bei einer Gegenstimme ohne Enthaltungen.
  • Antrag 5: In § 6 und ff., Ersetzen des Begriffs „Partei“ durch „Beteiligte*r“ – angenommen ohne Gegenstimme und ohne Enthaltungen.
  • Antrag 6: § 7 „Ordnungsstrafen“ und § 15 „Strafen, Geldbußen, Strafenkatalog“ werden zusammengefasst in § 7 neu „Ordnungsmaßnahmen und Bußgelder“ – angenommen ohne Gegenstimme und ohne Enthaltungen.
  • Antrag 7: die Definition von Mitgliedern des DFV in § 11, Verfahren, ergänzt – angenommen bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen.
  • Antrag 8: Anpassen des maximalen Strafbetrags und Entfernen des Begriffs Forfaitwertung – angenommen ohne Gegenstimme und ohne Enthaltungen.
  • Antrag 9: Anpassen von Paragrafen und Seitenzahlen in der Übersicht – angenommen ohne Gegenstimme und ohne Enthaltungen.

Die aktualisierte Rechtsordnung ist bereits auf der Dokumentenseite der DFV-Homepage hinterlegt. – Zuletzt stand noch ein weiterer Antrag des Ultimate-Vorstands Wolfram Kolbe zur Abstimmung, wonach die Regelung zur Übernahme von Kosten für eine DFV-Ausbildung von Nationaltrainer*innen von einer „Muss“- zu einer „Kann“-Bestimmung umgewandelt werden sollte. Die Abteilung brachte vor, sie sollte in der Lage sein, über die Verwendung ihrer Finanzen gemäß Kassenlage vorrangig selbst entscheiden zu können. Der Antrag wurde angenommen mit 23 Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen und sechs Enthaltungen.