Was sich im Meldesystem geändert hat

Fragen und Antworten zur Mitgliedermeldung sind neu gruppiert und aktualisiert.

Vorab: Das Meldesystem über dfv-mv.de bleibt für alle Frisbeesport-Vereine dasselbe.

Zu Beginn des Jahres wird eine Jahresmeldung eingereicht, die idealerweise nur den Bestand von Ende Dezember bestätigt. Der Jahreswechsel ist jedoch traditionell auch der beste Zeitpunkt dafür, den Spieler*innen-Bestand zu bereinigen, um Abmeldungen und Neuanmeldungen durchzuführen.

Auch die Behandlung der Jahresmeldungen bleibt dieselbe wie zuvor. Für die Jahresmeldung wird eine Rechnung generiert, die an den jeweiligen Landesverband zu bezahlen ist. Lediglich in den Ausnahmefällen, wo es noch keinen Landesverband gibt, stellt der DFV die Rechnungen direkt an die Vereine.

Folgende Änderungen ergeben sich erst zum Ende Januar, wie auch in den Fragen und Antworten zur Mitgliedermeldung nachzulesen ist:

  • Hat ein Verein bis Ende Januar noch keine Jahresmeldung abgegeben, dann wird ihm von Verbandsseite aus eine Jahresmeldung auf Basis des bisherigen Bestands erstellt und in Rechnung gestellt. Schließlich endet die Mitgliedschaft nicht zum Jahresende, sondern nur durch das fristgerechte Einreichen einer Kündigung.
  • Alle Nachmeldungen werden neu zunächst auf kostenfrei gestellt. Dabei dreht es sich meistens nur um einige wenige Spieler*innen, die nachgemeldet werden. Das heißt, die Verbände erheben die Rechnungen für diese Anträge nicht sofort, sondern in Summe aller Nachmeldungen erst zum Ende Oktober.
  • Das bedeutet in Konsequenz: Ab 2023 wird es nur noch zwei Rechnungen jedes Verbands an jeden seiner Vereine geben, einmal diejenige zur Jahresmeldung Ende Januar und einmal diejenige für alle Nachmeldungen bis Ende Oktober.
  • Ebenfalls neu: Die Monate November und Dezember sind für Nachmeldungen gegenüber dem DFV kostenfrei und können für nachgemeldete Spieler*innen in diesem Zeitraum als Schnuppermonate betrachtet werden.

Die Reihenfolge der Fragen und Antworten zur Mitgliedermeldung hat sich etwas geändert. Sie geht nun vom Allgemeinen (Fragen 1-4) über die Jahresmeldungen (5-8) und Nachmeldungen (9-12) bis hin zu Sonderfragen (13-18) und Erklärungen zu den Angaben eines Datensatzes (19-25).

Auf der Übersichtsseite zu Fragen und Antworten stehen diese Fragen und Antworten auch als Download bereit. Weiter ist dort eine Zusammenfassung als Download hinterlegt, die die Änderungen im Meldesystem dfv-mv.de ab 2023 darstellt. Diese Info ist vor allem für Vereinsadmins interessant.