Was Anti-Doping-Proben für Teilnehmende bedeuten
Zusammenfassung der Basisinformationen des DFV aus verschiedenen Beiträgen
Ab den Deutschen Meisterschaften Ultimate outdoor 2017 finden beim DFV Dopingproben statt. Diese betreffen im Jahr 2017 nur die 1. Ligen der Erwachsenen Ultimate outdoor. DFV und NADA haben dazu im Vorjahr eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Aktuell läuft bei den Vereinen und Teams die Saisonvorbereitung. Was müssen die Athletinnen und Athleten sowie die Trainerinnen und Trainer wissen? Ein Wegweiser durch die DFV- Beitragsserie zur Aufklärung.
Das Bekenntnis des DFV zu Anti-Doping steht im Zusammenhang mit dem Ziel als anerkannter und vor allem sauberer Sport in den DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) aufgenommen zu werden. (Nachzulesen im 1. Dopingbericht)
Damit alle Spielenden der DM informiert sind und die Kontrollen rechtmäßig durchgeführt werden können, muss jede Spielerin und jeder Spieler der 1. Ligen der Erwachsenen Ultimate outdoor eine Athletenvereinbarung (zum Download hier) unterschreiben. Jeder Teamcaptain ist aufgefordert spätestens eine Woche vor dem ersten Spielwochenende der Meisterschaft die gesammelten Athletenvereinbarungen gesammelt und eingescannt an ulti-geschaefte@frisbeesportverband zu schicken (bitte nur ein pdf).
Was ist Doping?
Doping umfasst den Besitz, den Handel oder auch nur die versuchte Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode. Außer einem positiven Dopingtest gilt jedoch auch schon eine unterlassene oder verweigerte Probenahme als Dopingverstoß. Auch die Manipulation oder versuchte Manipulation der Dopingkontrolle wird als Doping angesehen. Die Weigerung eine Dopingprobe abzugeben gehört ebenfalls dazu und natürlich jede Art von Betrug oder Bestechung, die während oder nach der Kontrolle geschieht.
Dopingfallen sind hauptsächlich Medikamente, deren Inhaltsstoffe nicht von den Athletinnen und Athleten auf verbotene Substanzen kontrolliert wurden (Nachzulesen im 2. Dopingbericht). Dies ist durch die NADAmed Datenbank sehr einfach möglich. Mehr als 3500 Wirkstoffe und Medikamente sind dort verlinkt und können einfach mithilfe der Suchfunktion aufgerufen werden. Dann wird angezeigt, ob die Substanz verboten ist und wenn ja nur innerhalb, oder auch außerhalb des Wettkampfes.
Wichtig zu wissen ist, dass auch Unwissenheit die Betroffenen nicht vor Strafe schützt. Alle Athletinnen und Athleten sind selbst dafür verantwortlich, was in ihre Körper gelangt, auch wenn es von Dritten verordnet oder empfohlen ist. Cannabis steht auch auf der Dopingliste. Häufig wird Cannabis außerhalb des Wettkampfes konsumiert, doch dies kann im Urin noch wochenlang, je nach Konzentration auch monatelang nachgewiesen werden. Sogar das Passivrauchen von Marihuana kann Spuren im Körper der Sporttreibenden hinterlassen.
Eine weitere Dopingfalle sind Nahrungsergänzungsmittel (NEM), vor allem weil die Mittel, die im normalen Supermarkt gekauft werden können, noch keinen so strengen Kontrollen unterzogen werden, wie z.B. die, die in der Apotheke erhältlich sind. NEM können immer verunreinigt sein, auch wenn es nicht auf der Verpackung steht. Eine Hilfe gibt die Kölner Liste, die, ähnlich wie die NADAmed Seite, eine Liste der gängigen NEM führt. Jedoch gibt diese trotzdem keine 100%ige Sicherheit, ob das Mittel verunreinigt ist.
Wie beantrage ich eine medizinische Ausnahmegenehmigung?
Da nicht alle Medikamente durch legale Methoden und Inhaltsstoffe zu ersetzen sind und einige Sportler auf diese Medikamente angewiesen sind, um den Sport ausüben zu können, gibt es die Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE, Therapeutic Use Exemption). Am Anfang steht dabei die Kontrolle der Medikamente und Inhaltsstoffe, die eingenommen werden müssen. Wenn die oder der Sporttreibende dabei eine verbotene Substanz findet, muss sie oder er zu seinem behandelnden Arzt gehen.
Nachdem dieser entschieden hat, dass es keine gleichwirkende Alternative dazu gibt, muss der TUE-Antrag ausgefüllt und an die NADA geschickt werden (Nachzulesen im 4. Dopingbericht). Die Beantragung kann nur per Fax (0228-81292239) oder per Post erfolgen an die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland ( NADA), Heussallee 38, D- 53113 Bonn.
Wichtig ist, dass die TUE Bestätigung am Wettkampftag bereits vorhanden sein muss. Da das zuständige TUE Komitee der NADA zu einer ersten Aussage ca. 3 Wochen benötigt, ist darauf zu achten, dass der Antrag auf eine TUE früh genug durchgeführt wird. Faustregel: Mindestens einen Monat vor Turnierbeginn den TUE-Antrag einreichen! Die Genehmigung des Antrags erfolgt per Post. Wenn allerdings noch weitere Dokumente für die Genehmigung gebraucht werden, müssen diese noch vor Erhalt der Genehmigung eingereicht werden.
Im Notfall, wenn eine Ärztin oder ein Arzt eine Substanz oder Methode benutzt, die auf der verbotenen Liste steht (z.B. weil Athletin oder Athlet bewusstlos ist, unter Schock steht, eine Alternative in dem beschränkten Zeitfenster nicht möglich ist etc.), kann die TUE nachgereicht werden. Dabei sind explizit die Fristen zu beachten, die entweder sieben Tage nach Beendigung der Behandlung oder nach der Entlassung des Krankenhauses ablaufen.
Die NADA hat mit den Jahren im Kampf gegen Doping eine Vielzahl von Möglichkeiten geschaffen sich selbst und andere gegen den Gebrauch von Doping zu schützen. Die oben erwähnten Listen sind Teile davon. Zu finden sind sie auf der Internetseite www.gemeinsam-gegen-doping.de und in der NADA App, die zusätzlich noch aktuelle Meldungen, wie Ergänzungen der Verbotenen Liste beinhaltet.
Auf dieser Internetseite finden sich spezifische Informationen, unter anderem für Sporttreibende, Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer und Eltern in Form von einem E-Learning Programm, verschiedenen Quizfragen oder Videos zu relevanten Themen. Auch Wertevermittlung ist ein Bereich, der dazu sehr eng mit den SOTG Gedanken vernetzt ist (Nachzulesen im 3. Dopingbericht).
Welche Konsequenzen drohen?
Auf rechtlicher Ebene wurde der NADC (National Anti Doping Code) entwickelt. Dies ist die Grundlage zur Bewertung von Dopingverstößen. Alles, was gegen den NADC verstößt, ist ein Dopingverstoß und wird dementsprechend geahndet.
Im Fall einer positiven Dopingkontrolle auf der Deutschen Meisterschaft würde die Strafe für die Athletin oder den Athleten selber 4 Jahre betragen, damit geht die Veröffentlichung des Vorfalls einher. Unter Umständen kann diese auf 2 Jahre verkürzt werden. Eine Sperre bedeutet jeglichen Ausschluss vom organisierten Sport, darin ist auch das Training von Teams mit inbegriffen, die an Meisterschaften teilnehmen.
Zusätzlich zu der persönlichen Strafe werden Maßnahmen für das Team folgen. Zum einen beinhalten diese weiteren Kontrollen im Team und gegebenenfalls vom Veranstalter eingeleitete Sanktionen (z.B. Punktabzug, Disqualifikation etc.). Doch eine positive Kontrolle fügt nicht nur den Sportlern und dem Team Schaden zu. Auch die Sportart Ultimate Frisbee und damit der gesamte Verband sind betroffen, da der DOSB in solch einem Fall die Aufnahme des DFV über einige Jahre verschieben kann.
Wie läuft eine Dopingkontrolle ab?
Wie beim Ultimate arbeiten bei der Dopingkontrolle beide Parteien, Sporttreibende und Prüfende zusammen. Deshalb ist es wichtig, dass beide wissen, worauf zu achten ist. Auf der Internetseite der NADA gibt es Videos zum Ablauf einer Dopingkontrolle. Oft werden die Sporttreibenden kontrolliert, die auf den oberen Plätzen sind. Jedoch kann die NADA frei entscheiden, wer tatsächlich ausgewählt wird (Nachzulesen im 5. Dopingbericht).
Generell sollten Sporttreibende, wenn sie zu einer Kontrolle aufgefordert werden, immer nach dem NADA-Ausweis fragen, wenn die Kontrollierenden ihn nicht von sich aus zeigen. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Sportlerin oder der Sportler weiß, dass sie oder er getestet wird, muss sie oder er im Sichtfeld des Kontrollierenden bleiben.
Während der Kontrolle sollte nur die oder der Getestete die Handhabung der Probe durchführen und sollte zusätzlich alle Nummern und Verpackungen auf Fehler oder Beschädigungen kontrollieren. Bei der Urinprobe wird zwischen A- und B- Probe unterschieden, wobei die B-Probe als Absicherung bei einem positiven Test gilt. Auch hier müssen alle Nummerncodes übereinstimmen und wenn alles abgefüllt ist, versiegelt die Sportlerin oder der Sportler die Behälter wieder selbst.
Am Ende sollten zusätzlich alle Medikamente erwähnt werden, die in den vergangenen Tagen eingenommen wurden und in das Kommentarfeld sollten Auffälligkeiten während der Probe eingetragen werden. Während der ganzen Kontrolle darf eine Vertrauensperson der Sportlerin oder des Sportlers anwesend sein. Sie darf sie oder ihn auch auf Unstimmigkeiten aufmerksam machen. Das Ergebnis wird dann ermittelt und Athletin oder Athlet wird nur benachrichtigt, wenn Auffälligkeiten in der Probe gefunden wurden.
Hi,
Wie läuft die Abgabe der AV nach der 1. DM ab?
1. Werden die Zettel jedes mal abgegeben?
2. Reicht zukünftig das “AV” in der Mitgliedermeldung?
2b. Wenn ja, reicht die Lagerung der AV bei den Vereinen in digitaler Form?
Danke!
Hallo Denis,
vorbehaltlich späterer systemischer Änderungen würde ich davon ausgehen,
ad 1) nein, eine einmalige Abgabe reicht
ad 2) nein, die AV müssen reell unterschrieben in der Vereins-Abteilung gesammelt werden (wie die DSE), dann reicht auch das AV in der Mitgliedermeldung.
Herzliche Grüße
Jörg