Frisbeesport Nachrichtensplitter drei, März 2024

Nur noch zwei Basiskurse zur Trainer*innen-Ausbildung Stufe 1

Aufgrund der bisher geringen Anmeldezahlen hat das DFV-Ressort Ausbildung das Angebot der Basiskurse zur Trainer*innen-Ausbildung Stufe 1 in diesem Jahr angepasst. Nicht mehr im Angebot sind die Basiskurse am Stück Ende Juni in Kirchheim/Eisenberg und im Juli bei der TiB in Berlin. Stattdessen ist neu hinzugekommen ein gedrittelter Basiskurs in der Sportschule Oberhaching (bei München). Dabei handelt es sich um eine Kooperation zwischen dem FLBY und dem BLSV. Die Termine sind an den aufeinanderfolgenden Wochenenden 2.-4. August und 9.-11. August 2024 sowie am Wochenende 27.-29. September. Am Freitag finden jeweils drei UE online statt, nur Samstag und Sonntag sind in Präsenz. Im Preis von 495 Euro ist jeweils nur eine Übernachtung pro Wochenende von Samstag auf Sonntag vorgesehen, ohne Übernachtung belaufen sich die Kosten auf nur 435 EUR, beide Preise sind inklusive Verpflegung. Außerdem findet auch der Basiskurs am Stück vom 26. bis 31. August 2024 an der TU Darmstadt statt (inkl. Sechs Übernachtungen, bei Anreise schon am Sonntag 25. August 2024). Weitere Informationen auf der Anmeldesseite.

Jetzt DFV-Lizenzverlängerung im April oder Juni buchen

Für alle, die bereits eine DFV-Lizenz der Stufe 1 erworben haben und diese gerne verlängern möchten, bietet der DFV in diesem Jahr zwei Lizenzauffrischungen mit einem Umfang von 15 Unterrichtseinheiten an. Beide gelten auch als Teil des Aufbaulehrgangs Frisbeesport/Freestyle, der als dritte Schiene neben den Trainer*innen-Ausbildungen im Ultimate und im Discgolf besteht. Durch den Besuch beider Wochenende wäre bereits die Hälfte des Aufbaulehrgangs absolviert. Das eine Wochenende behandelt am 20. und 21. April 2024 den Schwerpunkt Freestyle beim SSC Karlsruhe, das andere am 1. und 2. Juni 2024 den Schwerpunkt Laufspiele bei der TiB in Berlin. Warum sich Freestyle als Empfehlung auch für Ultimate-Spieler*innen eignet, beleuchtet dieser Ultiworld-Artikel. Hier geht es zur Anmeldung zu den Aus- und Fortbildungs-Angeboten des DFV.

Warum Trainer*innen Lizenzverlängerungen durchführen müssen

Das DFV-Lehrteam freut sich über jede und jeden, die*der die DFV-Lizenz Stufe 1 (analog C-Lizenz) ablegt! Mit der bevorstehenden Aufnahme des DFV in den DOSB (im Dezember 2024) wächst auch die Bedeutung der Lizenz, beziehungsweise ihrer Gültigkeit. Denn jeweils nach spätestens vier Jahren ist gemäß dem organisierten Sportsystem eine Auffrischung nötig, damit die Lizenz ihre Gültigkeit behält. Hintergrund ist der Umstand, dass sich Lehrmeinungen ändern, dass neue Erkenntnisse und Themengebiete hinzukommen, und dass neue Anregungen dem Alltag als Trainer*in (egal in welchem Umfeld) immer guttun. Die gültige Lizenz wiederum ist Voraussetzung dafür, dass ein Verein für Stunden, die ein*e lizenzierte*r Trainer*in durchführt, eine Rückvergütung durch den jeweiligen Landessportbund erhält. Dies ist bisher erst in wenigen Bundesländern der Fall, jedoch wird das nach Aufnahme des DFV in den DOSB bald flächendeckend gültig werden. Daher der Aufruf an alle lizenzierten DFV-Trainer*innen an einer der angebotenen Lizenzverlängerungen des DFV teilzunehmen! Weitere Informationen auf der Anmeldesseite.

Staffelung der Lizenzverlängerungen (nach vergangenen Jahren)

Aus der DFV-Ausbildungsordnung (auf der Seite ganz unten, §4, Absatz 9): „Ist eine Lizenz aufgrund einer Überschreitung der Fortbildungspflicht erloschen, kann sie gemäß den folgenden Abstufungen wieder aktiviert werden. A. Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 LE um drei Jahre verlängert. – B. Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit 30 LE um vier Jahre verlängert. – C. Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier und fünf Jahre: Für solche Fälle wird auf Nachfrage ein „Wiedereinstiegs-Programm“ mit einem Umfang von 45 LE angeboten. Alternativ ist im Einzelfall die Notwendigkeit einer Wiederholung der gesamten Ausbildung in Erwägung zu ziehen. – D. Überschreiten der Gültigkeitsdauer um mehr als fünf Jahre: Die gesamte Ausbildung ist zu wiederholen.“